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German Property Group: Justus von Buchwaldt als Insolvenzverwalter bestellt

Das Amtsgericht Bremen hat im Oktober 2020 das Insolvenzverfahren über die German Property Group (GPG) eröffnet und Justus von Buchwaldt zum Insolvenzverwalter bestellt. Zuvor hatte das Amtsgericht Hannover, das mit dem Verfahren der GPG-Tochtergesellschaft Dolphin Capital 80 (DC 80) befasst ist, Justus von Buchwaldt bereits zum Gutachter für diese Gesellschaft bestellt. Vor diesem Hintergrund konnte er sich seit September 2020 einen ersten Eindruck von der Gruppe verschaffen. Mittlerweile wurden zahlreiche weitere Verfahren über Tochtergesellschaften eröffnet, bei denen er ebenfalls als Insolvenzverwalter tätig ist.

Seit Oktober 2020 untersucht er mit seinem Team und mithilfe einer auf Finanzbetrugsfälle spezialisierten Kanzlei in Großbritannien die internationalen Verflechtungen und Zahlungsflüsse der DC 80, um auch alle relevanten Vermögensgegenstände im Ausland aufzudecken und sicherzustellen. Dabei geht es auch um die Identifikation von möglichen Ansprüchen und Anspruchsgegnern über den unmittelbaren Wirkungskreis der GPG hinaus. Ziel ist es, rechtswidrige oder in anfechtbarer Weise erfolgte Zahlungen und Verfügungen der DC 80 zuungunsten der Insolvenzmasse zu identifizieren und zurückzuerlangen.

Auf Anregung des Insolvenzverwalters hat das Amtsgericht Bremen im November 2020 einen vorläufigen Gläubigerausschuss für die insolvente German Property Group eingesetzt. Der Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die erhebliche Forderungen (im hohen dreistelligen Millionenbereich) gegen die GPG repräsentieren. Darunter befinden sich anwaltliche Vertreter der internationalen Klein- und Großgläubiger sowie ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit. Im August 2021 wurde der Gläubigerausschuss bestätigt.

Das BBL-Team verzeichnet bisher rund 6.700 Forderungsanmeldungen gegenüber der DC 80, die sich in Summe auf rund 794 Mio. Euro belaufen. Hinzu kommen zahlreiche Forderungsanmeldungen in den Verfahren der Muttergesellschaft GPG sowie diverser Einzelgesellschaften.

Weltweit sind rund 15.000 bis 20.000 Anleger registriert, deren Gesamtinvestment in die GPG-Gruppe sich nach Schätzungen auf 1 bis 1,5 Mrd. Euro beläuft. Bei den Anlegern, die überwiegend aus England, Irland, Frankreich, Singapur, Japan und Südkorea stammen, handelt es sich vor allem um Kleinanleger (Investment ab 10.000 Euro), aber auch um institutionelle Investoren. Den Forderungen gegenüber stehen etwa 50 Liegenschaften in Deutschland von sehr unterschiedlicher Werthaltigkeit.

Zu den Aufgaben der Insolvenzverwaltung zählt nicht zuletzt die deutschlandweite Erfassung, Versicherung und ggf. Sicherung der Immobilien; in einzelnen Fällen müssen in Abwicklung befindliche Verkaufsgeschäfte geprüft, begleitet oder auch verhindert werden. Eventuelle Grundschulden werden im Einzelnen geprüft und ggf. kommt es zu Verhandlungen mit tatsächlich absonderungsberechtigten Gläubigern. Die Immobilien müssen zudem bewertet und für eine geordnete Verwertung vorbereitet werden. Seit Juli 2021 werden bereits 20 Liegenschaften mithilfe eines externen Immobilienspezialisten vermarktet.

Neben der Kooperation mit den Anlegern und ihren Vertretern ist beabsichtigt, dass das Team von BBL auch eng mit der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FCA und dem Serious Fraud Office zusammenarbeitet. Die Zusammenarbeit mit dem Financial Services Compensation Scheme (FSCS), das in vielen Fällen die Forderungen britischer Anleger gegen die DC 80 reguliert hat, konnte bereits mit Verfahrenseröffnung intensiviert werden.