Unternehmenskrisen bergen hohes Streitpotenzial. Darum kommt es in einer solchen Situation darauf an, einen erfahrenen Partner an seiner Seite zu haben, der sich mit Streitbeilegung bestens auskennt. Aus unserer langjährigen Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung, Eigenverwaltung und insolvenznahen Beratung sind wir mit den typischen Konfliktlinien und den Interessen der verschiedenen Beteiligten in einer Krisensituation vertraut. Diese umfassende Erfahrung, die sich nicht zuletzt aus der regelmäßigen Prozessvertretung in Fällen von Insolvenzverwaltung durch BBL speist, setzen wir bei der Streitbeilegung zur optimalen Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten ein. Dabei vertreten wir nicht nur die Unternehmen, sondern auch
Unternehmer, Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte ebenso wie Insolvenzverwalter oder Gläubiger. Unser Litigations-Team ist spezialisiert auf die gerichtliche wie außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aller Art, die im Rahmen von Unternehmenskrisen oder Insolvenzen entstehen können. Unsere Prozessanwälte verfügen über langjährige Praxiserfahrung in Prozessführung und außergerichtlicher Streitbeilegung, mit ausgewiesener Expertise insbesondere im Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits- und Haftungsrecht. Darüber hinaus fördern wir die Streitbeilegung auch als Mediatoren oder Schiedsrichter.
Timing ist alles: Eine Unternehmenskrise ist mit erhöhten Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung verbunden. Insbesondere die Haftung für die rechtzeitige Insolvenzantragstellung und die Erhaltung der späteren Insolvenzmasse sind regelmäßig Streitgegenstand in Insolvenzverfahren. Daher bilden die Durchsetzung solcher Ansprüche für die Insolvenzverwaltung ebenso wie deren Abwehr für die in Anspruch genommene Geschäftsführung und deren Haftpflichtversicherung einen wichtigen Schwerpunkt in der gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitbeilegung unseres Litigations-Teams. Die Materie ist rechtlich wie praktisch komplex, doch wir bieten mit unserer juristischen Expertise, die mit betriebswirtschaftlichem Know-how gepaart ist, eine zielorientierte Interessenvertretung – ganz gleich, ob unsere Unterstützung als Insolvenzverwalter gefordert ist oder als Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder Aufsichtsratsmitglied unsere Beratung in Anspruch genommen wird.
Wie gewonnen, so zerronnen: Nicht jede Leistung, die vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erhalten wurde, egal ob als Kunde, Lieferant oder Gesellschafter, hat vor der Insolvenzordnung Bestand. Die effektive Rückforderung anfechtbar erhaltener Leistungen zur Insolvenzmasse ist eine zentrale Aufgabe der Insolvenzverwaltung. Grundlage für die erfolgreiche Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen ist – genau wie für deren effektive Abwehr – die stets aktuelle Kenntnis der umfangreichen Rechtsprechung in dieser Spezialmaterie, die sich immer weiter ausdifferenziert und kontinuierlich Änderungen unterworfen ist. Mit unserem Litigations-Team machen wir dieses Wissen seit vielen Jahren sowohl für die Insolvenzverwalter als auch für in Anspruch genommene Gläubiger erfolgreich nutzbar. Gerade als Gläubiger können unsere Mandantinnen und Mandanten darauf vertrauen, dass wir dank unseres insolvenzrechtlichen Hintergrundes Ihren Konflikt mit der Insolvenzverwaltung der Gegenseite immer auf Augenhöhe führen können.
Darf es noch etwas mehr sein? Gegenstand und Umfang Ihrer (Finanzierungs-)Verantwortung als Gesellschafter für „Ihre“ Gesellschaft und die Folgen dieser Verantwortung sind – gerade in der Krise – ein häufiger Streitpunkt zwischen den Beteiligten, bei einer einzelnen Gesellschaft ebenso wie im Großkonzern. An der Schnittstelle von Gesellschafts- und Insolvenzrecht helfen wir Ihnen mit unserem Litigations-Team, die Grenzen dieser Verantwortung insbesondere in Bezug auf Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, Gesellschafterdarlehen und Gesellschaftersicherheiten bei der gerichtlichen wie außergerichtlichen Abwehr solcher Ansprüche aufseiten des betroffenen Gesellschafters richtig abzustecken oder bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern eine gütliche Einigung zu erzielen.
In gleicher Weise unterstützen wir mit unserem Litigations-Team bei der erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen gegen Gesellschafter zur erfolgreichen Massemehrung, wenn wir als Insolvenzverwalter mit unseren Leistungen in Anspruch genommen werden.
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