Zertifizierte Qualität und Effizienz
Die BBL Insolvenz- und Zwangsverwaltung ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.
Wir begleiten Sanierungsvorhaben im Rahmen von Schutzschirm- oder Eigenverwaltungsverfahren als Berater oder als Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter. Im Mittelpunkt steht für uns dabei stets das Ziel, das Unternehmen als Ganzes zu erhalten.
Gleichzeitig haben wir aber auch die Interessen der Gläubiger und sonstigen Stakeholder im Fokus und verstehen uns als Vermittler zwischen den widerstreitenden Interessen der unterschiedlichen Beteiligten. Nur so - das ist unsere Überzeugung - können wir in jedem individuellen Einzelfall die jeweils beste Lösung erreichen.
Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren sind Instrumente des deutschen Insolvenzrechts, die für Unternehmen in Krisensituationen die Möglichkeit einer weitgehend selbstbestimmten, planbaren und effektiven Sanierung eröffnen. Beide Verfahren sollen einen Anreiz schaffen, möglichst frühzeitig eigene Sanierungsbemühungen anzugehen. Der „Makel der Insolvenz“ tritt hinter die eigenverantwortlich eingeleitete Sanierung zurück und eröffnet Handlungsspielräume für das Unternehmen.
Bei der Eigenverwaltung tritt – vereinfacht gesagt – das Unternehmen selbst an die Stelle eines Insolvenzverwalters. Das Management setzt die Restrukturierung in Eigenregie um und verfügt dabei über alle Sonderrechte, die auch ein Insolvenzverwalter hat. Schließlich kann im Eigenverwaltungsverfahren über einen sogenannten Insolvenzplan auch die Inhaberstruktur verändert werden. Der Insolvenzplan ist ebenfalls zugleich das Instrument, durch den das Unternehmen finanziell restrukturiert wird.
Das Schutzschirmverfahren ist eine Sonderform der Eigenverwaltung. Dabei ist es dem Unternehmen möglich, innerhalb einer vom Gericht festgelegten Zeitspanne einen Insolvenzplan vorzulegen. Während dieser Phase kann das Vorhaben nicht durch Gläubiger torpediert werden (daher die Bezeichnung „Schutzschirm“). Das Gericht bestellt außerdem einen Sachwalter, der die Sanierung überwacht. Die Person des Sachwalters kann das Unternehmen selbst vorschlagen.
BBL hat bereits eine Vielzahl von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren begleitet – als Berater des zu sanierenden Unternehmens, als gerichtlich bestellter Sachwalter, aber auch als Vertreter von Gläubigern oder Anteilsinhabern.
Die Insolvenzverwaltung ist seit jeher ein Schwerpunkt von BBL. Unsere Insolvenzverwalter sind objektiv und unabhängig. Wir stehen in keinerlei dauerhafter rechtlicher oder wirtschaftlicher Verbindung zu einzelnen (institutionellen) Gläubigern oder sonstigen Institutionen.
Als eine der führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands im Bereich Insolvenz und Sanierung verfügen wir über ein großes Team aus hervorragend ausgebildeten Spezialisten und sind dadurch in der Lage, Insolvenzverfahren jeder Größenordnung und Branche zu begleiten. Dabei setzen wir auf effiziente Verfahrensbearbeitung mithilfe von digitalisierten Prozessen, kurzen Wegen und fachlichem Know-how auf höchstem Niveau. Mit komplexen Strukturen sind wir dabei ebenso vertraut wie mit einfach gelagerten Fällen. Und dennoch ist für uns jedes Verfahren eine neue Herausforderung und somit Ansporn zugleich, jederzeit unser Bestes zu geben.
Der Erhalt insolventer Unternehmen ist dabei unser oberstes Ziel, das wir stets vor Augen haben. Wir begreifen das Insolvenzrecht als „Sanierungsrecht“ und schöpfen die sich hieraus ergebenden (rechtlichen) Möglichkeiten vollumfänglich aus. Für uns gibt es daher nicht „den einen Weg“, sondern nur die mit Augenmaß und Kreativität individuell maßgeschneiderte Lösung. Dem Selbstverständnis unserer Insolvenzverwalter als Sanierer und Restrukturierer entsprechend, sehen wir uns daher auch als Vermittler zwischen den Interessen der verschiedenen Stakeholder (Banken, Lieferanten, Kunden etc.). Eine Vielzahl sanierter Unternehmen und überdurchschnittliche Quoten für die Insolvenzgläubiger zeigen, dass unser Ansatz der richtige Weg ist.
Die in großer Anzahl auftretenden Verbraucherinsolvenzen und Insolvenzen ehemals selbstständiger, natürlicher Personen werden bei BBL in einer eigens dafür eingerichteten Abteilung abgewickelt. Diese Lösung stellt für derartige Verfahren eine zügige und kostendeckende Bearbeitung bei hohem Qualitätsstandard sicher.
Mit der Zwangsverwaltung bietet sich dem dinglich gesicherten Gläubiger neben der Möglichkeit der Zwangsversteigerung einer lmmobilie auch die Variante, sich aus den Erträgen eines Grundstücks durch Einzug von Miet- oder Pachtzins zu befriedigen bzw. den Bestand einer Immobilie bei entsprechender Gefahr zu erhalten.
Wir sind seit vielen Jahren regelmäßig auf dem Gebiet der Zwangsverwaltung tätig und verwalten laufend Immobilien aller Art, von der Eigentumswohnung bis hin zu gewerblichen Objekten. Im Rahmen unserer Zwangsverwaltertätigkeit fungieren wir als Dienstleister für die Vollstreckungsgerichte, die betreibenden Gläubiger sowie auch für die Mietparteien. Grundlegende Voraussetzungen, um den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten gerecht werden zu können, sind dabei ein hohes Maß an wirtschaftlichem Verständnis, einschlägige Rechtskenntnisse und vor allem die Fähigkeit, praxisgerechte Lösungen zu finden. Wir stehen in engem Kontakt zu Gläubigern und erhalten bzw. erhöhen in Abstimmung mit diesen durch gezielte Maßnahmen den Wert der Immobilie, sofern möglich. Darüber hinaus übernehmen wir im Rahmen der lnsolvenzverwaltung auch die Verwaltung der von uns zu betreuenden Objekte.
Außerhalb von Insolvenz- und Zwangsverwaltungsverfahren arbeiten wir mit grundbuchrechtlich gesicherten Gläubigern im Rahmen der sogenannten „kalten Zwangsverwaltung“ zusammen und betreuen Immobilien für diese.
Die Globalisierung der Wirtschaft spiegelt sich in einer Zunahme der Anzahl weltweit agierender Unternehmen wider. Vertragsbeziehungen kennen jedoch keine Ländergrenzen und können einen signifikanten Einfluss auf Unternehmen auch im Ausland haben, erst recht bei insolvenzrechtlichen Sachverhalten. Dementsprechend können Krisensituationen weltumspannende Konsequenzen haben, denn häufig haben deutsche Unternehmen Tochtergesellschaften im Ausland oder ausländische Unternehmen halten Beteiligungen in Deutschland, die im Krisenfall ebenfalls betroffen sind.
Hinzu kommt, dass die Herausforderungen bei Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern anderer Jurisdiktionen ungleich größer sind, als dies in Deutschland der Fall ist. Und noch viel mehr ist die Planung und Strukturierung einer sogenannten Cross-Border-Insolvenz ein risikoreiches Unterfangen für Geschäftsführer, insbesondere dann, wenn sie noch über wenig Erfahrung und Wissen verfügen.
Wir sind seit vielen Jahren in grenzüberschreitenden Insolvenzfällen tätig und haben auch große Insolvenzen von global aufgestellten Unternehmen begleitet. Neben dieser Expertise verfügen wir über ein weitverzweigtes weltweites Netzwerk an Experten, die in der jeweiligen Jurisdiktion eines Landes über umfassendes rechtliches und/oder steuerliches Know-how verfügen.
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