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Bäckerei Armster: Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung erfolgreich beendet

Die traditionsreiche Bäckerei Armster aus Kyritz im Nordwesten Brandenburgs hat am 19. Juni 2023 die Eröffnung eines Verfahrens zur Sanierung in Eigenverwaltung beantragt. Der Inhaber des Familienbetriebs mit 24 Filialen, Matthias-Christian Armster, wurde in dem Verfahren durch die Rechtsanwälte Vanja Alexander Kovacev und Dr. Rouven Quick als Generalbevollmächtigte sowie Rechtsanwalt Georg Schloenbach von BBL beraten. Zum Sachwalter hatte das Amtsgericht Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case berufen, der von seinen Teamkollegen, Rechtsanwälte Gordon Garz und Nicolas Rebel, unterstützt wurde.

Der von BBL entwickelte Sanierungsplan wurde im April 2024 einstimmig von den Gläubigern angenommen und vom Amtsgericht Neuruppin bestätigt. Der Geschäftsbetrieb lief seit Beginn des Sanierungsverfahren uneingeschränkt weiter. Von den ursprünglich 24 Filialen des Traditionsbetriebs werden nunmehr 18 Filialen sowie die Produktion in Kyritz weiterbetrieben, sodass 120 von zuvor 134 Mitarbeitern weiterbeschäftigt werden können. Mit der erfolgreichen Sanierung bleibt der Region Ostprignitz-Ruppin ein alteingesessener Familienbetrieb und einer der letzten Handwerksbäcker erhalten.

Die 1880 gegründete Bäckerei Armster wird von der Familie bereits in der fünften Generation geführt. Die Filialen befinden sich in Brandenburg sowie im nördlichen Sachsen-Anhalt. Das Unternehmen mit seinem energieintensiven Betrieb war vor allem durch die erheblich gestiegenen Energiekosten sowie die massive Verteuerung der Rohstoffpreise in eine finanzielle Schieflage geraten.