• Energiewirtschaft

  • 15. Februar 2024

  • Osnabrück

Vorläufiger Insolvenzverwalter prüft Fortführung des Geschäftsbetriebs des PV-Anlagenentwicklers Energiesun

  • Hintergründe der Schieflage werden untersucht
  • Zahlreiche Aufträge wurden zuletzt nicht abgearbeitet
  • Forderungsanmeldungen können erst nach Insolvenzeröffnung eingereicht werden

Osnabrück, 15.2.2024: Nach dem Insolvenzantrag des Osnabrücker PV-Anlagenentwicklers Energiesun am 8.2.2024 ist Rechtsanwalt Georg Schloenbach von der Rechtsanwaltskanzlei BBL vom zuständigen Gericht mit Beschluss vom 13.2.2024 zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der drei betroffenen Gesellschaften bestellt worden: Dabei handelt es sich um die Energiesun GmbH & Co. KG (Planung und Realisierung von Photovoltaikanlagen für Privat- und Geschäftskunden), die Energiesun Verwaltungs-GmbH (Geschäftsführung und Komplementärin der KG) sowie die Energiesun Construction GmbH (Realisierung des Anlagenbaus). Bei letztgenannter Gesellschaft ist der Großteil der aktuell 34 Mitarbeiter beschäftigt. Für diese und weitere Mitarbeiter der KG soll nun schnellstmöglich die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes organisiert werden.

Das Unternehmen steht in der Kritik, da Kunden für rund 700 Aufträge Anzahlungen geleistet haben, die bisher nicht oder nur teilweise abgearbeitet wurden. Als Gründe für die wirtschaftliche Schieflage hat die Schuldnerin insbesondere nicht funktionierende Lieferketten und einen gravierenden Fachkräftemangel vor allem bei Elektrikern angegeben, wodurch es zu Verzögerungen bei der Installation der PV-Anlagen kam.

„Wir müssen uns jetzt erst einmal einen Überblick verschaffen, um die Sachlage beurteilen zu können“, betont Schloenbach. Gemeinsam mit seiner BBL-Kollegin Sonja Welzel hat er bereits einen ersten Vor-Ort-Termin in Osnabrück wahrgenommen und alle Daten und Informationen abgefragt, die notwendig sind, um eine Entscheidung über die nächsten Schritte und Maßnahmen zum Erhalt des Unternehmens und dessen langfristige Fortführung treffen zu können. „Dabei müssen wir besonderes Augenmerk darauflegen, ob wir die bestehenden Aufträge zumindest kostenneutral realisieren können.“ so Schloenbach mit Verweis auf seine Rolle als Wahrer der Interessen der Gläubiger.

Zwecks Kalkulation der Aufträge und Liquiditätsplanung werde sich das Team von externen Fachleuten unterstützen lassen, dazu liefen bereits Gespräche. „Sobald uns eine belastbare Datenlage vorliegt, werden wir über die weiteren Schritte berichten und auch auf die einzelnen Kunden zukommen,“ verspricht Schloenbach.

„Ab jetzt muss mit jeder Auftragsrealisierung ein Gewinn oder wenigstens Kostenneutralität für die Insolvenzmasse verbunden sein,“ so Schloenbach. Daher können die Kunden etwaig geleistete Anzahlungen, für welche die Schuldnerin noch gar keine Leistung erbracht hat, nach der Insolvenzeröffnung nur zur Insolvenztabelle anmelden. Eine Erstattung oder Durchführung des Auftrages ohne weitere Zahlung zur Kostendeckung ist leider nicht möglich. „Es müssen nun alle Aufträge einzeln nachkalkuliert werden“, sagt Schloenbach.

An die verständlicherweise beunruhigten Kunden richtet der vorläufige Insolvenzverwalter die dringende Bitte, ihre Forderungen nicht schon jetzt, sondern erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (voraussichtlich zum 1. Mai 2024) einzureichen: „Forderungsanmeldungen, die vor Verfahrenseröffnung erfolgen, können aus rechtlichen Gründen anschließend nicht berücksichtigt werden, sie müssten erneut angemeldet werden,“ erläutert Schloenbach.

Die Osnabrücker Energiesun plant und installiert Photovoltaik-Anlagen für Privat- und Geschäftskunden. Die Installationen führt das Unternehmen sowohl mit eigenem Fachpersonal als auch in Zusammenarbeit mit Subunternehmern durch. In Hochzeiten realisierte das Unternehmen nach eigenen Angaben bis zu 200 Anlagen pro Monat und beschäftigte bis zum Ende des letzten Jahres rund 60 Mitarbeiter. Aus Kostengründen hatte es die Mitarbeiterzahl zuletzt auf 34 reduziert.

Eine Forderungsanmeldung ist erst nach Insolvenzeröffnung statthaft. Nach aktuellem Stand ist von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 1. Mai 2024 auszugehen. Forderungsanmeldungen, die vor Verfahrenseröffnung erfolgen, können nicht berücksichtigt werden. Verfahrensspezifische Fragen sollen bitte an energiesun.insv@bbl-law.com gerichtet werden.

Über BBL Brockdorff

BBL gehört seit vielen Jahren zu den bundesweit führenden Kanzleien mit klarem Fokus auf Sondersituationen – Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz.Mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen, darunter 50 Anwälten*innen ist die Kanzlei deutschlandweit präsent, zudem gibt es ein Büro in London.  BBL steht für die Begleitung von Restrukturierungsprojekten zur Krisenbewältigung und für die Begleitung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.

 

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