• 29. Dezember 2020

Update zur Insolvenz der German Property Group

Gläubigerausschuss arbeitet 2021 in bisheriger Zusammensetzung weiter / Prüfungstermin festgelegt für den 8. Januar 2021 / Ab Februar gesonderter Informationszugang für alle bestätigten Gläubiger

Bremen, Dezember 2020: Nach einstimmiger Bestätigung durch die Gläubigerversammlung am 11. Dezember 2020 werden Insolvenzverwalter Justus von Buchwaldt ebenso wie der am 9. November durch das Amtsgericht Bremen berufene Gläubigerausschuss ihre Arbeit im kommenden Jahr 2021 wie gehabt fortsetzen. Der Ausschuss unterstützt und kontrolliert den Insolvenzverwalter. Er besteht aus fünf Mitgliedern, die erhebliche Forderungen gegen die GPG repräsentieren, darunter befinden sich anwaltliche Vertreter der internationalen Klein- und Großgläubiger sowie ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit.

Für den 8. Januar 2021 hat das Gericht den sog. Prüfungstermin festgesetzt, an dem die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen geprüft werden. Dieser Termin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Eine zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung gilt für das weitere Insolvenzverfahren als festgestellt, wenn weder der Insolvenzverwalter noch ein Insolvenzgläubiger widersprechen, oder wenn der Grund für einen zunächst erhobenen Widerspruch vom betroffenen Gläubiger nachträglich beseitigt wird. Das Insolvenzgericht trägt den Umfang der Feststellung sofort oder bei Beseitigung des Widerspruchs nachträglich in die Insolvenztabelle ein. Die Eintragung besitzt die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils gegenüber dem Insolvenzverwalter und den anderen Insolvenzgläubigern. Jede festgestellte Forderung nimmt dann an der später ggf. folgenden Verteilung der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter teil.

„Wenn ein Gläubiger nach einer rechtzeitigen Forderungsanmeldung nichts von uns hört, ist die Forderung zur Insolvenztabelle festgestellt. Es gilt also der Grundsatz, keine Neuigkeiten sind gute Neuigkeiten,“ erklärt Insolvenzverwalter Justus von Buchwaldt. „Gläubiger der German Property Group, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, werden Anfang Februar 2021 einen persönlichen PIN von uns erhalten und können sich dann über die Web-Adresse „www.gpg-inso.de“ über den Stand der Insolvenztabelle und den weiteren Fortgang des Verfahrens unterrichten.“

Bei der Gelegenheit wirbt der Insolvenzverwalter erneut um Verständnis, dass nicht jede neue Erkenntnis öffentlich gemacht werden könne, um die Vermögenssicherung und damit das gesamte Verfahren nicht zu gefährden. 

Das Amtsgericht Bremen hatte am 15.10.2020 das Insolvenzverfahren über die German Property Group eröffnet und Justus von Buchwaldt, Partner von BBL Brockdorff & Partner, zum Insolvenzverwalter bestellt.

Über BBL:
BBL Brockdorff & Partner gehört seit vielen Jahren zu den bundesweit führenden Kanzleien mit klarem Fokus auf Sondersituationen – Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz. Mit ca. 200 Mitarbeitern und 40 Anwälten ist die Kanzlei deutschlandweit präsent. BBL steht für die Begleitung von Restrukturierungsprojekten zur Krisenvorbeugung und für die Beratung im Fall existenzbedrohender Situationen ebenso wie für die Begleitung von Insolvenzverfahren oder Insolvenzen in Eigenverwaltung.

Für Rückfragen der Presse:
Regine Petzsch
ADVICE PARTNERS
Tel. +49 (89) 286593-29
E-Mail: regine.petzsch@advicepartners.de

Zurück zur Übersicht