• 22. März 2021

Fortbestand der Colcrete-von Essen nach Sanierung in Eigenverwaltung gesichert

PRESSEMITTEILUNG

  • Gericht bestätigt Insolvenzplan
  • Investor sichert Fortbestand des Unternehmens
  • Alle 65 Arbeitsplätze sind gerettet

Hamburg, 22. März 2021 – Nach dem Einstieg eines Investors und erfolgter Insolvenzplanbestätigung durch die Gläubigerversammlung sowie durch das Amtsgericht Oldenburg ist die Zukunft der Colcrete von Essen GmbH & Co. KG gesichert. Im Rahmen einer Sanierung in Eigenverwaltung konnten alle 65 Arbeitsplätze erhalten werden, der Geschäftsbetrieb des Wasserbau-Spezialisten für Küstenschutz und Häfen lief in dieser Zeit uneingeschränkt weiter.

Colcrete-von Essen war im Zuge eines verlustreichen Auftrags in Schottland in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und hatte im März 2020 beim Amtsgericht Oldenburg ein Verfahren zur Sanierung in Eigenverwaltung beantragt. Steffen Schneider und Justus von Buchwaldt, Partner der Restrukturierungskanzlei BBL Brockdorff & Partner, unterstützen die Geschäftsführung als Generalbevollmächtigte. Mit Unterstützung der comes Unternehmensberatung organisierten sie auch den strukturierten Prozess zum Unternehmensverkauf. Als Sachwalter fungierte Dr. Hendrik Heerma, Partner der Sozietät FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater.

 „Alle Beteiligten haben an einem Strang gezogen, um diese Sanierung mitten in der Pandemie zu bewerkstelligen. Mit der Planbestätigung sind jetzt die Voraussetzungen für die baldige Aufhebung des Insolvenzverfahrens geschaffen, “ erläutert Generalbevollmächtigter Steffen Schneider.

 Die Colcrete-von Essen GmbH & Co. KG ist eines der führenden Spezial-Wasserbauunternehmen für Küstenschutz und Schifffahrtsstraßen in Deutschland. Es u. a. arbeitet nach dem sog. Colcrete-Verfahren, dabei werden die Ausgangsstoffe in Spezialmischern so aufbereitet, dass am Ende des Aufbereitungsprozesses ein besonderer Mörtel entsteht, der ohne Verwendung chemischer Zusatzmittel beim Einbau unter Wasser erosionsstabil ist. Mit speziellen Einbaugeräten können mit dem Colcrete-Verfahren Deckwerke über und unter Wasser zielsicher verklammert und vergossen werden. Das Unternehmen erzielte in den vergangenen Jahren jeweils Jahresumsätze von 25 bis 30 Millionen Euro.

Über BBL
BBL gehört seit vielen Jahren zu den bundesweit führenden Kanzleien mit klarem Fokus auf Sondersituationen – Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz. Mit ca. 200 Mitarbeitern und 45 Anwälten ist die Kanzlei deutschlandweit präsent, zudem gibt es ein Büro in London.  BBL steht für die  Begleitung von Restrukturierungsprojekten zur Krisenvorbeugung  und für die Beratung im Fall  existenzbedrohender Situationen ebenso wie  für die Begleitung von Insolvenzverfahren oder Insolvenzen in Eigenverwaltung. Viele der Projekte sind grenzüberschreitend, entsprechend umfassend ist auch das internationale Netzwerk der Kanzlei.

Über FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater
Der Tätigkeitsschwerpunkt von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater ist die Restrukturierung und Insolvenzverwaltung mit einem Fokus, sanierungsfähige Unternehmen fortzuführen. Die Partner verstehen sich als Unternehmer auf Zeit. Dabei haben sie immer das Ziel vor Augen, erhaltungsfähige Betriebe wieder wettbewerbsfähig zu machen, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern und zugleich bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen.

Die besondere Kompetenz liegt in der Erstellung von Insolvenzplänen, mit deren Hilfe mehrfach signifikante Quoten zugunsten der ungesicherten Gläubiger erzielt werden konnten. Alle Partner und Mitarbeiter von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater an den Standorten Düsseldorf, Mönchengladbach, Hamburg, Bochum, Bremen, Detmold, Erfurt und Wuppertal denken nicht nur unternehmerisch, sondern übernehmen Unternehmensverantwortung. Unter Ausschöpfung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Instrumentarien führt FRH umfassende Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen durch, so dass sich bisher verlustbringende Einheiten operativ positiv entwickeln – immer im Interesse der Unternehmen und deren Gläubiger. Die Liquidation eines Betriebs betrachtet FRH erst als letzte Maßnahme. Die zur Sozietät gehörenden Insolvenzverwalter stehen in einem Kooperationsverhältnis mit der unbelasteten Geschäftsführung, um so deren Markt- und sonstige Fachkompetenz zugunsten der Gläubiger zu nutzen.

Ansprechpartner für die Medien:
Regine Petzsch
ADVICE PARTNERS
Tel. +49 (89) 286593-29
E-Mail: regine.petzsch@advicepartners.de

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