JAMA Kunststoffverarbeitung GmbH: Erfolgreiche Sanierung in Eigenverwaltung

Die JAMA Kunststoffverarbeitung GmbH hatte im August 2023 die Eröffnung eines Verfahrens zur Sanierung in Eigenverwaltung beantragt. Die Geschäftsleitung des Unternehmens wurde in dem Verfahren durch die BBL-Partner Justus von Buchwaldt und Georg Schloenbach als Generalbevollmächtigte sowie die BBL-Partner Dr. Rouven Quick (Sanierungsberatung) und Jan Hölck (Arbeitsrecht) beraten.

Die finanzielle Schieflage von JAMA war durch einen erheblichen Umsatzeinbruch im Jahr 2023 entstanden, der die Folge der Ukraine-Krise und einer beim Hauptkunden des Unternehmens entstandenen Absatzkrise war. Die Situation wurde zusätzlich durch deutlich erhöhte Energiekosten verschärft, da JAMA gezwungen war, einen langfristigen Energieliefervertrag zu sehr ungünstigen Konditionen abschließen zu müssen. Da das Unternehmen infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf seine Erträge über keine großen finanziellen Reserven verfügte, konnte es den steigenden Verbindlichkeiten wenig entgegensetzen.

Die Versuche der Geschäftsführung, den Kundenkreis zu diversifizieren und neue Märkte zu erschließen, waren nicht fruchtlos, jedoch reichten die Erfolge bei der Kundenakquise nicht aus, um den Turnaround zu schaffen. Das Management hatte die sich aus der vorstehenden Entwicklung ergebenden Gefahren für den Fortbestand des Unternehmens erkannt und durch den Insolvenzantrag aktiv gegengesteuert.

Der vom BBL-Team entwickelte Insolvenzplan zur Sanierung der JAMA Kunststoffverarbeitung GmbH wurde einstimmig von den Gläubigern angenommen und vom Amtsgericht Celle bestätigt. Der Geschäftsbetrieb lief seit Beginn des Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung uneingeschränkt weiter. Von den ursprünglich 99 Mitarbeitenden konnten rund 80 Arbeitsplätze erhalten und der Betrieb in Gänze uneingeschränkt fortgeführt werden.