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Beate Uhse AG: BBL begleitet Beate Uhse in der Eigenverwaltung

Die Beate Uhse Aktiengesellschaft hat im Dezember 2017 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung beim zuständigen Amtsgericht beantragt.

Zuvor befand sich das Unternehmen mit über 40 Gruppen-Gesellschaften in Deutschland, Holland, Belgien, Österreich, England, Polen und Frankreich mehrere Jahre in der Krise. Im Jahr 2014 hatte das Unternehmen eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 30 Mio. Euro und einer Laufzeit bis 2019 emittiert. In Abstimmung mit den Anleihegläubigern hat sich die Gesellschaft 2017 über mehrere Monate um Verhandlungen mit einer Investorengruppe über eine Finanzierungsaufnahme bemüht. In diesen Verhandlungen konnte jedoch keine Einigung erzielt werden, sodass eine geplante Restrukturierung der Anleihe nicht mehr umsetzbar war und somit keine positive Fortführungsprognose für 2018 mehr bestand.

Im Juni 2018 ist das Unternehmen nach der Sanierung im Kern gerettet und wird als be you GmbH unter dem neuen Hauptgesellschafter, einem von Robus Capital Management verwalteten Fonds, weitergeführt. Dies umfasst den Einzelhandel und das Online-Geschäft, die Marken „Beate Uhse“ und „Adam & Eve“ in Frankreich sowie das Tochterunternehmen „Pabo“ in Holland.

Durch die Insolvenz verschiedenster Gruppengesellschaften wurde eine tiefgreifende operative Sanierung der Gruppe erst möglich. Neben der Auslagerung der Logistik und Reduktion der Fixkostenbasis hat der neue Hauptgesellschafter vor allem in den eCommerce-Bereich investiert und dazu eine vollkommen neue IT-Plattform aufgebaut. Die Sanierung wurde durch die Insolvenzexperten Justus von Buchwaldt und Dr. Georg Bernsau begleitet, die als Generalbevollmächtigte eingesetzt wurden. Aufgrund der hochkomplexen, grenzüberschreitenden Struktur des Beate-Uhse-Konzerns mussten verschiedene Insolvenzverfahren in Deutschland und Holland koordiniert werden. Adressiert wurden auch eine Reihe von Rechtsfragen im internationalen Kontext. Eine Besonderheit ergab sich aus dem Umstand, dass eine holländische Gruppengesellschaft in einem deutschen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung saniert wurde. Ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt war dabei die Frage nach dem eigentlichen „Center of Main Interest“ dieser Gesellschaft und damit der örtlichen Zuständigkeit nach europäischem Insolvenzrecht. Hier ist es erstmals gelungen, ein Eigenverwaltungsverfahren nach deutschem Insolvenzrecht über das Vermögen einer ausländischen Gesellschaft durchzuführen.