Über das Vermögen der AHD Ambulanter Hauspflege Dienst GmbH war im August 2023 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet worden. Die Nachwirkungen von Corona, Inflation und Energiekrise, kombiniert mit dem Tariftreuegesetz, das eine Erhöhung der Personalkosten um teilweise bis zu 25 Prozent bedeutete, hatten zur finanziellen Schieflage des Betriebs geführt und die Geschäftsführung zu diesem Schritt bewogen.
Nachdem die Gläubiger und das zuständige Amtsgericht den von BBL erarbeiteten Insolvenzplan angenommen hatten, konnte nach rund einem Jahr der uneingeschränkten Betriebsfortführung in Eigenverwaltung das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AHD Ambulanter Hauspflegedienst GmbH im April 2024 aufgehoben werden.
Der Pflegedienst kann ohne Einschränkungen weiterbetrieben werden, denn nach intensiven Verhandlungen mit den Krankenkassen und der Abwicklung verlustreicher Verträge war es gelungen, das Unternehmen wieder auf solide finanzielle Beine zu stellen. Alle Arbeitsplätze sind erhalten geblieben.
Unterstützt wurde das AHD-Team von der Beratungsgesellschaft Thomas Uppenbrink & Collegen aus Hagen. Justus von Buchwaldt begleitete und überwachte als vorläufiger Sachwalter das Verfahren. Er wurde unterstützt von seinem Team-Kollegen Rechtsanwalt Nikolas Otto.
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