Holger Gutezeit LL.M.

Profilbild Holger Gutezeit LL.M.
  • Rechtsanwalt
  • Local Partner
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Friedrich-Ebert-Straße 36
14469 Potsdam
Tel.: +49 331 29800-0
Fax: +49 331 29800-99
E-Mail: potsdam@bbl-law.com

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Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Referenzen

Holger Gutezeit berät seit mehr als 20 Jahren im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Sein Schwerpunkt liegt in haftungsrechtlichen Risiken für Manager, Stakeholder und Anleger sowie in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Geschäftsleiter und Gesellschafter kommen immer dann auf ihn zu, wenn viel auf dem Spiel steht: persönliche Haftung, komplexe Gesellschafterstreitigkeiten, strittige Beschlüsse oder Insolvenzen. Aufgrund seiner Expertise bestellen ihn Gerichte regelmäßig zum besonderen Prozessvertreter von GmbHs. Darüber hinaus begleitet Holger Gutezeit Unternehmen auch präventiv bei Krisen- und Insolvenzvermeidung und strukturiert gemeinsam mit seinen Mandanten tragfähige Lösungen. Zudem vertritt er in- und ausländische Gläubiger in Insolvenzverfahren und verhandelt ihre Ansprüche effektiv gegenüber Insolvenzverwaltern.

Vita

  • 2018 Master of Laws (LL.M.) in Taxation and Business Law, Universität Potsdam
  • seit 2015 Local Partner bei BBL Brockdorff und Vorgängergesellschaften
  • seit 2011 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • seit 2005 BBL Brockdorff und Vorgängergesellschaften
  • 2002 – 2004 Luther Menold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Referendariat am Oberlandesgericht Brandenburg, am Finanzgericht Berlin, bei EY Law Luther Menold GmbH und bei Hahn & Hahn Inc., Pretoria/Südafrika
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin, Osnabrück und Potsdam

Tätigkeitsschwerpunkte

Mitgliedschaften

  • Potsdamer Juristische Gesellschaft e.V.

Veröffentlichungen
Vorträge und Veröffentlichungen zu verschiedenen Themen des deutschen Insolvenzrechts, zuletzt:

  • Schneider/Linkert/von Buchwaldt (Hrsg.), Handbuch zum neuen Sanierungsrecht, Finanz Colloquium Heidelberg, 2021; Autor des Kapitels C.IV.: „Spannungsfeld InsO/Gesellschaftsrecht“

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