Wie in der Pressemitteilung vom 19. Februar 2025 mitgeteilt, wurde der fortgeführte Geschäftsbetrieb der insolventen energiehaus blechinger GmbH zum 1. März 2025 eingestellt.
Die FAQs nehmen aktuelle Fragestellungen der Kundinnen und Kunden zum laufenden Insolvenzverfahren auf.
Ja, der Geschäftsbetrieb ist eingestellt und Leistungen können vom Insolvenzverwalter und der Schuldnerin nicht mehr erbracht werden.
Auch Forderungen aus etwaigen Garantien und Gewährleistungen, die die Schuldnerin übernommen hat, stellen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO dar, da der Insolvenzverwalter in keinen der Verträge eingetreten ist. Auch diese Forderungen können daher nur über die Anmeldung zur Insolvenztabelle verfolgt werden. Das Insolvenzgericht hat nach seinem Eröffnungsbeschluss die Anmeldefrist auf den 1. April 2025 verlängert (Beschluss vom 11. Februar 2025). Auch nach Ablauf der Anmeldefrist können gegen Entrichtung einer Nachmeldegebühr entsprechende Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Die Anmeldefrist läuft bis zum 1. April 2025. Auch danach können Forderungen gegen Entrichtung einer Nachmeldegebühr angemeldet werden. Längstens jedoch bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Dazu kann aktuell keine Aussage erfolgen. Dies hängt maßgeblich von der Dauer der Verwertung des schuldnerischen Vermögens, aber auch von der Durchsetzung bestehender Ansprüche ab. Da die Durchsetzung erfahrungsgemäß häufig auf dem Klagewege erfolgen muss, kann das Insolvenzverfahren mehrere Jahre andauern.
Dazu kann aktuell keine Aussage erfolgen. Dies hängt maßgeblich von der Verwertung des schuldnerischen Vermögens und der Durchsetzung bestehender Ansprüche ab.
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