Berlin, 01.02.2024. Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg ist am 31.01.2024 über das Vermögen der Simplifa GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Florian Linkert von der Kanzlei BBL bestellt.
Linkert und der Rechtsanwalt Fabian von Ritter, ebenfalls BBL, haben sofort mit der Situationsanalyse begonnen: „Wir sondieren derzeit die Lage, um uns ein umfassendes Bild über die Situation des Unternehmens machen zu können. Für Prognosen ist es allerdings noch zu früh“, erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter.
Die bestehenden Verträge mit seinen Kunden wird das Unternehmen auch weiterhin bedienen können und neue Aufträge weiterhin angenommen und bearbeitet werden. Geschäftsführung und vorläufiger Insolvenzverwalter werden dazu ab sofort das konstruktive Gespräch mit den Kunden suchen. Auch Investoren und strategische Partner werden aktiv angesprochen, um eine gemeinsame positive Fortführung nachhaltig zu gestalten.
Die Ansprüche der Mitarbeiter sind über das sogenannte Insolvenzgeld für drei Monate gesichert, in dieser Zeit kann das Unternehmen die Kostenentlastung nutzen, um sich zukunftssicher aufzustellen.
Das Unternehmen mit Sitz in Berlin ist seit 11 Jahren im Bereich der digitalen Bewirtschaftung von Aufzügen tätig und begleitet an der Seite der Immobilienwirtschaft die Transformation der Aufzüge im Hinblick auf ESG-Kennzahlen und Kostenoptimierungen.
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