Distressed M&A

Der Begriff Distressed M&A steht für „Mergers & Acquisitions in der Krise“ und beschreibt Unternehmensübernahmen oder -verkäufe, die unter finanziell angespannten Umständen stattfinden. Während klassische M&A-Trans­aktionen (Fusion und Übernahme) in der Regel zwischen wirtschaftlich gesunden, profitablen Unternehmen durchgeführt werden, betrifft Distressed M&A speziell Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage, Liquiditätskrise oder im Insolvenzverfahren befinden.

Diese Form der Unternehmenstransaktion ist besonders komplex, da sie sich häufig unter hohem Zeitdruck, finanziellen Zwängen und einer unsicheren wirtschaftlichen Prognose vollzieht. Sie kann für die übernehmenden Unternehmen jedoch eine attraktive Chance sein, per Unternehmensfusion gewinnbringende Ver­mögens­werte zu einem Preis unter Marktwert zu erwerben – vor­aus­ge­setzt, sie sind sich der rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, die mit einer solchen Transaktion einhergehen, bewusst. Darum kommt es bei einem M&A-Prozess auf eine durchdachte M&A-Strategie und eine umfassende M&A-Beratung an.

Distressed M&A spielt in der Unter­nehmens­praxis und in der Sanierungs- sowie Insolvenzberatung eine zunehmend wichtige Rolle, da wirtschaftliche Krisen, strukturelle Branchenveränderungen und generelle Marktschwankungen immer wieder dazu führen, dass Unternehmen gezwungen sind, Teile ihres Geschäfts oder das gesamte Unternehmen unter Druck zu veräußern.

1. Ziele und Motive bei M&A-Transaktionen in der Krise

1.1 Motive für eine Veräußerung

Für Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise kann der Verkauf von Geschäftsbereichen oder Vermögenswerten im Rahmen eines M&A-Prozesses eine Sanierung ermöglichen. Die Hauptmotive für einen Verkauf in einer solchen Situation sind in der Regel:

  • Liquiditätssicherung im M&A-Prozess: Durch den Verkauf von Unternehmensteilen kann kurzfristig Liquidität beschafft werden, um laufende Verpflichtungen zu erfüllen.
  • Schuldenabbau: Der Verkauf kann dazu beitragen, Verbindlichkeiten abzubauen und die Schuldenlast zu reduzieren.
  • Fortführung des Geschäftsbetriebs: Durch den Verkauf bestimmter Unternehmensbereiche kann der operative Betrieb aufrechterhalten werden, auch wenn das Gesamtunternehmen in Schwierigkeiten ist.
  • Erhalt von Arbeitsplätzen: Oft werden Distressed M&A-Transaktionen durchgeführt, um Arbeitsplätze im Rahmen einer Übertragung des Unternehmens oder Teile davon zu sichern.
  • Erhöhung der Sanierungschancen: Der Verkauf kann Bestandteil eines Sanierungskonzepts oder eines M&A-Prozesses im Insolvenzverfahren sein, um die Gläubiger:innen zu befriedigen und den Fortbestand zu ermöglichen.

1.2 Motive für eine Übernahme

Für übernehmende Unternehmen bietet Distressed M&A erhebliche Chancen, aber auch Risiken. Die häufigsten Motive auf Käufer:innenseite sind:

  • Erwerb unter Marktwert: Krisenunternehmen werden oft deutlich unter ihrem eigentlichen Marktwert verkauft, da die Verkäufer:innenseite unter Druck steht.
  • Erweiterung von Marktanteilen: Unternehmen können durch die Übernahme eines Konkurrenzunternehmens ihre Position am Markt stärken.
  • Synergieeffekte: Unternehmen können durch die Integration des Zielunternehmens nach M&A (Post-Merger-Integration) Synergien erzielen, z.B. durch Vereinigung von Produktionskapazitäten oder Vertriebswegen.
  • Technologie- und Know-how-Gewinn: Unternehmen erhalten Zugang zu Patenten, Markenrechten oder Spezialwissen.
  • Strategische Expansion: Unternehmen nutzen Distressed M&A-Transaktionen häufig als Teil ihrer M&A-Strategie, um in neue Märkte oder Branchen einzutreten.

2. Typische Auslöser und Situationen bei Distressed-M&A-Transaktionen

Distressed M&A-Transaktionen treten meist in Situationen auf, in denen Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, oder drohen, bald zahlungsunfähig zu werden. Zu den häufigsten Auslösern zählen:

  • Fehlende Liquidität: Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit sind der häufigste Grund für Unternehmensverkäufe in der Krise.
  • Strukturelle Probleme: Branchenkrisen, technologische Disruptionen oder Veränderungen im Konsumentenverhalten können Unternehmen unter Druck setzen, sodass Distressed-M&A-Transaktionen zur Option werden
  • Übermäßige Verschuldung: Hohe Fremdkapitalquoten können insbesondere in Zinsphasen oder bei Umsatzeinbrüchen zur Belastung werden.
  • Insolvenzverfahren: Distressed M&A ist häufig Teil eines Insolvenzplans, um Gläubiger:innen zu befriedigen und den Fortbestand des Unternehmens, zumindest in Teilen, zu sichern.

3. Formen von Distressed M&A-Transaktionen

Man unterscheidet bei Distressed M&A grundsätzlich zwischen verschiedenen transaktionsrechtlichen Szenarien, die sich danach richten, ob das Unternehmen noch außerhalb oder bereits innerhalb eines Insolvenzverfahrens steht.

3.1 Transaktionen vor der Insolvenz („Pre-Packaged Sale“) im M&A-Prozess

In diesem Fall befindet sich das Unternehmen bereits in der Krise, aber es wurde noch kein Insolvenzantrag gestellt. Hierbei versucht das Management, durch den Verkauf von Vermögenswerten oder Unternehmensanteilen eine Insolvenz abzuwenden.

Vorteile:

  • Der Verkauf kann schnell umgesetzt werden.
  • Der Unternehmenswert wird nicht in großem Umfang geschmälert.
  • Es besteht größere Gestaltungsfreiheit, da keine gerichtliche Zustimmung erforderlich ist.

Nachteile:

  • Es besteht das Risiko einer Anfechtung durch Gläubiger:innen (z.B. nach § 133 InsO, Vorsatzanfechtung), falls der Verkauf als gläubigerbenachteiligend gewertet wird.
  • Häufig Zeitdruck und eingeschränkter Handlungsspielraum

3.2 Transaktionen während des Insolvenzverfahrens (Insolvenz-M&A)

Befindet sich das Unternehmen bereits im Insolvenzverfahren wird die Distressed-M&A-Transaktion meist durch den/die Insolvenzverwalter:in oder im Rahmen einer Eigenverwaltung durchgeführt. Dabei geht es in der Regel um eine sogenannte „übertragende Sanierung“, also den Verkauf des operativen Geschäftsbetriebs im Rahmen des M&A-Prozesses an einen neuen Rechtsträger.

Vorteile:

  • Das übernehmende Unternehmen kann Vermögenswerte frei von „Altlasten“ (insbesondere Verbindlichkeiten) erwerben.
  • Rechtssicherheit durch die Genehmigung des Insolvenzgerichts und klare Strukturen für die M&A-Transaktion.
  • Haftungsrisiken werden reduziert, da der Kauf in einem geregelten Verfahren erfolgt.

Nachteile:

  • Geringe Einflussmöglichkeiten der Verkäufer:innenseite, wenn im M&A-Prozess ein Insolvenzverfahren besteht
  • Hohes Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit
  • Begrenzte Zeiträume für Verhandlungen im M&A-Prozess

4. Distressed M&A-Prozess: Ablauf

Ob vor oder während einer Insolvenz: Der Ablauf im M&A-Prozess ist strikt festgelegt. Eine Distressed M&A-Transaktion erfolgt in einem beschleunigten und stark strukturierten M&A-Prozess. Die wichtigsten M&A-Prozess-Phasen sind:

4.1 Analyse und Vorbereitung der M&A-Prozesse

Zunächst wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gründlich untersucht. Ziel ist es, zu entscheiden, ob eine Sanierung möglich ist oder ein Verkauf unumgänglich wird. Parallel dazu wird geprüft, welche Unternehmensbereiche oder Vermögenswerte veräußert werden sollen. In dieser Phase spielen Berater:innen wie Rechtsanwält:innen und Insolvenzrechtsexpert:innen eine entscheidende Rolle.

4.2 Auswahl potenzieller Interessenten

Anschließend wird ein strukturierter Bieterprozess vorbereitet. Dabei werden potenzielle Investoren angesprochen, meist in einem vertraulichen Verfahren. Zeitdruck und beschränkte Datenlage prägen diese Phase, weshalb ein erfahrenes Transaktionsmanagement entscheidend für den Erfolg ist.

4.3 Due Diligence in M&A

Die Due Diligence – also die sorgfältige Überprüfung des Zielunternehmens – ist bei Distressed M&A-Transaktionen besonders wichtig. Allerdings ist sie wegen zeitlichen Einschränkungen oftmals nur eingeschränkt möglich. Kaufinteressierte Unternehmen müssen sich außerdem häufig auf unvollständige Informationen stützen, was das Risiko erhöht. Dennoch ist eine Unternehmensbewertung bei M&A unerlässlich.

Typische Prüffelder sind:

  • Finanzielle Situation (Liquidität, Schulden, laufende Kosten)
  • Rechtliche Rahmenbedingungen (Verträge, Haftungsfragen)
  • Arbeitsverhältnisse
  • Steuerliche Risiken
  • Umweltrisiken (bei Industrieunternehmen)

4.4 Vertragsgestaltung („Sale and Purchase Agreement“, SPA)

Der Kaufvertrag bei einer Distressed M&A-Transaktion unterscheidet sich deutlich von klassischen M&A-Verträgen. Da die Verkäufer:innenseite oft nicht in der Lage ist, Garantien und Gewährleistungen zu geben, muss der Vertrag besonders risikoausgleichend gestaltet werden.

Häufige Klauseln können sein:

  • „As is“-Klauseln: Die Käufer:innenseite übernimmt das Unternehmen im Ist-Zustand und ohne Garantien.
  • Haftungsbegrenzungen: Die Verkäufer:innenseite haftet meist nur für grobe Pflichtverletzungen oder vorsätzliches Fehlverhalten.
  • Closing Conditions: Vertragsabschluss (Signing) und Vollzug (Closing) müssen häufig innerhalb weniger Tage erfolgen.
  • Genehmigungspflicht: Bei Unternehmen im Insolvenzverfahren ist die Zustimmung der Gläubiger:innen erforderlich.

4.5 Transaktionsabschluss und Post Merger Integration

Nach dem Abschluss erfolgt die Übertragung des Unternehmens oder der Vermögenswerte. Besonders wichtig ist die anschließende M&A-Integration des übernommenen Unternehmens in die Strukturen des übernehmenden Unternehmens. Oft sind Anpassungen beim Personal, in der Produktion oder IT notwendig, um Synergien zu heben und Stabilität zu schaffen.

5. Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland für Distressed-M&A-Transaktionen

Die rechtlichen Grundlagen für Distressed M&A werden maßgeblich durch das Insolvenzrecht (Insolvenzordnung, InsO) bestimmt. Die wichtigsten Regelungen sind:

  • § 1 InsO – Ziel der Insolvenz: Gläubiger:innen sollen gemeinschaftlich befriedigt und, wenn möglich, das Unternehmen gleichzeitig fortgeführt werden.
  • §§ 22 und 23 InsO – Vorläufige:r Insolvenzverwalter:in: Schutz der Insolvenzmasse und Vorbereitung der Transaktion
  • § 25 InsO – Haftung für Verbindlichkeiten: Das erwerbende Unternehmen haftet in der Regel nicht für alte Schulden.
  • § 270 ff. InsO – Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren: Ermöglichen eine Sanierung unter der Regie des insolventen Unternehmens

Darüber hinaus spielt das Arbeitsrecht eine zentrale Rolle. Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch auf die Käufer:innenseite über (§ 613a BGB). Daher muss sorgfältig geprüft werden, welche Arbeitnehmenden übernommen werden sollen und welche Kündigungsregelungen zulässig sind.

6. Chancen und Risiken im Distressed-M&A-Prozess

Chancen

  • Attraktive Kaufpreise: Unternehmen oder Vermögenswerte können im Rahmen einer Distressed-M&A-Transaktion oftmals weit unter Marktwert erworben werden.
  • Schneller Markteintritt: Unternehmen können kurzfristig neue Märkte, Technologien oder Kund:innenstämme erschließen.
  • Haftungsreduzierung: Erwerb im Rahmen eines Insolvenzverfahrens und M&A-Prozesses bietet Schutz vor Altverbindlichkeiten.
  • Imagegewinn: Die Rettung von kriselnden Unternehmen kann von der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen werden, besonders in regionalen Märkten.

Risiken

  • Informationsdefizite: Aufgrund des Zeitdrucks und mangelnder Transparenz besteht ein hohes Risiko im M&A-Prozess, Informationen nicht im notwendigen Umfang zu erhalten.
  • Rechtliche Unsicherheiten: Anfechtungen, Haftungsrisiken und Streitigkeiten mit Gläubiger:innen sind möglich.
  • Integrationsprobleme: Die Übernahme eines krisengeprägten Unternehmens und dessen Post-Merger-Integration in die Strukturen der Käufer:innenseite kann komplex sein.
  • Reputationsrisiken: Eine Distressed M&A-Transaktion kann auch negativ wahrgenommen werden, insbesondere bei Arbeitsplatzabbau.

7. Erfolgsfaktoren für Distressed M&A

Der Erfolg einer Distressed M&A-Transaktion hängt von mehreren Schlüsselfaktoren ab:

  1. Schnelligkeit: Entschiedenes Handeln entlang der M&A-Prozess-Schritte trotz hohen Zeitdrucks ist wichtig, um Vermögenswerte zu sichern.
  2. Erfahrung und Beratung in M&A: Der Einsatz spezialisierter M&A-Berater:innen (juristisch, finanziell, steuerlich) ist unerlässlich.
  3. Risikobewertung: Kaufinteressenten müssen Risiken realistisch einschätzen und in den Kaufpreis einpreisen, weswegen bei M&A der Bewertung eine hohe Bedeutung zukommt.
  4. Kommunikation: Offene Kommunikation mit Gläubiger:innen, Mitarbeitenden und Behörden fördert Vertrauen.
  5. Integration nach M&A: Eine durchdachte Integrationsstrategie nach dem Erwerb ist notwendig, um den langfristigen Erfolg sicherzustellen.

8. Fazit

Distressed M&A-Transaktionen stellen eine besondere Form des Unternehmenserwerbs dar, der durch Zeitdruck, rechtliche Komplexität und wirtschaftliche Unsicherheit geprägt ist. Sie können für übernehmende Unternehmen erhebliche Chancen bieten, wenn sie sorgfältig geplant, schnell umgesetzt und durch erfahrene M&A-Berater:innen professionell begleitet werden. Für die Verkäuferseite wiederum stellen sie oft die letzte Möglichkeit dar, Liquidität zu beschaffen, Gläubiger:innen zu befriedigen und zumindest Teile des Unternehmens zu retten.

In einer globalisierten und volatilen Wirtschaft werden Distressed M&A-Transaktionen zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen. Gerade in Zeiten von Wirtschaftskrisen, technologischen Umbrüchen und steigender Verschuldung werden sie zu einem wichtigen Instrument der Restrukturierung, des Markteintritts und der Wertschöpfung. Wer die rechtlichen, finanziellen und strategischen Besonderheiten des Distressed-M&A-Prozesses versteht, kann diese Transaktionen jedoch gezielt als Chance nutzen – und neue unternehmerische Perspektiven schaffen.

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