Eine Distressed Due Diligence ist ein zentraler Bestandteil von Distressed-M&A-Transaktionen und Sanierungsprozessen im Rahmen von Due-Diligence-Verfahren bei Unternehmen in Krisensituationen. Potenzielle Käufer:innen oder Investor:innen, Gläubiger:innen und Insolvenzverwalter:innen nutzen sie, um fundierte Entscheidungen über Kaufpreise, Risiken und Haftungsfragen vor der Übernahme von Unternehmen in Krisensituationen zu treffen. Da die Rahmenbedingungen solcher M&A-Transaktionen durch Insolvenzrecht, Gläubiger:innenrechte und Sanierungsziele geprägt sind, erfordern sie ein tiefgreifendes Verständnis juristischer, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge.
Distressed Due Diligence bezeichnet die sorgfältige betriebswirtschaftliche Prüfung („Due Diligence M&A“) eines Unternehmens, das sich in einer finanziellen Krise oder bereits in einem Insolvenzverfahren befindet. Ziel ist es, Chancen und Risiken eines potenziellen Erwerbs, einer Investition oder einer Restrukturierung zu bewerten, aber keine Fortführungsprognose abzugeben. Während eine klassische Due Diligence die wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Lage eines gesunden Unternehmens analysiert, unterscheidet sich die Distressed Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen durch ihren besonderen Kontext: Sie findet unter Zeitdruck, rechtlicher Unsicherheit und häufig auf der Basis unvollständiger Informationen statt – ein wesentlicher Unterschied im Due-Diligence-Ablauf bei Distressed Deals.
Das Hauptziel der Due Diligence vor Unternehmenskauf besteht darin, ein umfassendes Bild des Krisenunternehmens zu gewinnen, um eine fundierte Entscheidung über den Erwerb oder eine Beteiligung zu treffen. Sie ist daher vor allem bei Distressed M&A von Bedeutung. Dabei sollen im Rahmen des Due-Diligence-Verfahrens insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
Darüber hinaus dient die Distressed Due Diligence der Risikominimierung. Potenzielle Käufer:innen oder Investor:innen wollen vermeiden, Altlasten zu übernehmen oder nachträglich für Insolvenzverbindlichkeiten zu haften. Sie hilft also, die rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Tragfähigkeit beim Kauf einer insolventen Firma zu gewährleisten.
Im Unterschied zur klassischen M&A Due Diligence liegt bei der Distressed Due Diligence der Fokus weniger auf langfristigen Wachstumschancen, sondern vielmehr auf einer aktuellen Bestands- und Risikobewertung für einen potenziellen Distressed Deal. Die Käufer:innenseite will verstehen, was sie tatsächlich kauft und welche Verpflichtungen oder Gefahren damit verbunden sind – eine zentrale Frage im Distressed-M&A-Prozess.
Wichtige Unterschiede der Due-Diligence-Arten:
| Merkmal | Klassische Due Diligence | Distressed Due Diligence |
|---|---|---|
| Ziel | Unternehmensbewertung und Wachstumspotenzial |
Risiko- und Haftungsbewertung in der Krise |
| Zeitrahmen | Wochen bis Monate | Wenige Tage bis Wochen |
| Informationslage | Vollständig, strukturiert | Lückenhaft, teils unsicher |
| Verkäuferbeteiligung | Aktiv, kooperativ | Eingeschränkt oder fremdbestimmt (z. B. durch Insolvenzverwalter:in) |
| Rechtliche Situation | Normalbetrieb | Insolvenzrechtliche Restriktionen |
| Ergebnis | Kaufpreisfindung | Entscheidung über Risikoakzeptanz und Transaktionsstruktur |
In wirtschaftlichen Krisensituationen oder Insolvenzverfahren ist der Zeitraum für die Due Diligence-Prüfung meist extrem kurz. Insolvenzverwalter:innen oder Gläubiger:innenausschüsse wollen in der Regel rasch Klarheit schaffen, um den Fortbestand des Unternehmens per schneller Übertragung in Form eines Distressed-Deals zu sichern oder die Insolvenzmasse optimal zu verwerten.
Hinzu kommt, dass die Datenlage oft unvollständig ist, weil Buchhaltungen nicht aktuell oder Unterlagen verloren gegangen sind. Dies erschwert eine vollständige Prüfung bei der Due-Diligence-Analyse. Für eine Distressed Due Diligence im M&A-Kontext muss daher häufig auf Schätzungen, Erfahrungswerte und Plausibilitätsanalysen zurückgegriffen werden.
Ein Insolvenzverfahren verändert die rechtlichen Rahmenbedingungen im Rahmen von Distressed-M&A-Transaktionen für eine Unternehmensübernahme erheblich. Verträge können gekündigt oder aufgehoben werden, Eigentumsrechte sind teils unklar und es gelten spezielle Haftungsregelungen.
Besonders zu beachten sind in diesem Fall folgende Vorschriften:
Diese Regelungen müssen in der Distressed Due Diligence detailliert analysiert und dargestellt werden, um Haftungsrisiken zu erkennen.
Die Distressed Due Diligence findet in einem komplexen Umfeld des M&A-Prozesses statt. Wichtige Akteure dabei sind:
Diese Multipolarität verlangt Verhandlungsgeschick und präzise Kommunikation im Due-Diligence-Prozess, um Informationsflüsse sicherzustellen.
In der Vorbereitungsphase werden Ziele, Prüfungsumfang und Ressourcen der Due-Diligence-Analyse festgelegt. Aufgrund des engen Zeitrahmens muss entschieden werden, welche Teilbereiche vertieft untersucht werden sollen.
Typische Fragestellungen für eine wirtschaftliche Due Diligence im Rahmen eines Due-Diligence-Verfahrens sind dabei:
Zudem wird dabei festgelegt, welche Art von Due-Diligence-Teams beteiligt sind – meist Jurist:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen und Branchenexpert:innen.
Der Zugriff auf Informationen erfolgt meist über elektronische Datenräume, Gespräche mit Geschäftsleitung und Insolvenzverwalter:in sowie Einsicht in öffentliche Register (z.B. Handelsregister, Grundbuch).
Eine wesentliche Herausforderung dabei ist, dass die Datenqualität des Zielunternehmens in der Regel besser sein könnte – eine Schwäche, die im Due-Diligence-Ablauf besondere Aufmerksamkeit verlangt. Es gibt Lücken, widersprüchliche Angaben oder fehlende Dokumente. Eine Plausibilitätsprüfung ist daher unerlässlich.
Die Distressed Due Diligence deckt alle klassischen Bereiche von einem Due-Diligence-Verfahren ab, setzt aber unterschiedliche Schwerpunkte. Man könnte das Verfahren auch als Due-Diligence-Checkliste vor einem Unternehmenskauf bezeichnen.
Ziel ist die Analyse der finanziellen Situation des Zielunternehmens, insbesondere:
Besonders wichtig ist die Ermittlung des realisierbaren Wertes – also was aus den Vermögenswerten im Insolvenzkontext tatsächlich erlöst werden kann. Der Buchwert spielt hier oft nur eine untergeordnete Rolle.
Die rechtliche Prüfung konzentriert sich auf:
Ein zentraler Punkt ist die Anfechtungsprüfung (§§ 129 ff. InsO): Käufer:innen müssen sicherstellen, dass keine früheren Transaktionen nachträglich vom Insolvenzverwalter bzw. der Insolvenzverwalterin angefochten werden können, weil sie als Gläubiger:innen benachteiligend angesehen werden.
Steuerliche Risiken sind im Insolvenzkontext besonders relevant, da Steuerschulden in einer solchen Situation oft nicht mehr beglichen werden. Wichtige Prüffelder sind dabei:
Die Commercial Due Diligence untersucht die strategische und operative Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Gerade bei Unternehmen in Krisensituationen ist die Frage entscheidend, ob das Geschäftsmodell überhaupt tragfähig ist oder ob strukturelle Ursachen zur Krise geführt haben (z.B. veraltete Produkte, ineffiziente Prozesse) – eine der zentralen Fragestellungen im Due-Diligence-Verfahren bei Unternehmensbewertung.
Hierbei werden die betrieblichen Prozesse, Aufbau- und Ablauforganisation und Systeme des Zielunternehmens analysiert. Dazu gehören u.a.:
Im Insolvenzkontext sind häufig Restrukturierungsmaßnahmen erforderlich, etwa Personalanpassungen, Outsourcing oder Standortschließungen. Die Operational Due Diligence bewertet die Umsetzbarkeit solcher Maßnahmen.
Die Ergebnisse der Distressed Due-Diligence-Unternehmensbewertung fließen direkt in die Gestaltung der Transaktion ein. Für diese gibt es zwei Varianten:
Hierbei erwirbt die Käufer:innenseite nur bestimmte Vermögenswerte (z.B. Maschinen, Marken, Immobilien).
Vorteile:
Nachteil:
Der Betrieb muss neu organisiert werden (neue Verträge, Genehmigungen, Mitarbeitendenübernahmen).
Beim Share Deal werden Unternehmensanteile gekauft. Hierbei bleiben rechtliche Verpflichtungen grundsätzlich bestehen, was im Insolvenzkontext riskanter ist. Vorteilhaft kann diese Struktur aber aus steuerlichen Gründen oder zur Weiterführung von Lizenzen sein.
Eine Distressed Due Diligence birgt zahlreiche Risiken im M&A-Prozess, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen:
Die Distressed Due Diligence ist ein hochkomplexer, aber unverzichtbarer Bestandteil jeder Übernahme im M&A-Prozess eines Unternehmens in einer wirtschaftlichen Krise. Sie kombiniert rechtliche Präzision mit betriebswirtschaftlicher Analyse und strategischem Denken.
Während klassische Due Diligence-Prozesse auf Wachstum, Synergien und langfristige Entwicklung abzielen, steht bei der Distressed Due Diligence die Absicherung der Investition und die Minimierung von Risiken im Vordergrund. Sie nimmt deshalb eine wichtige Stellung in einem Distressed M&A Prozess ein. Erfolgreich ist sie dann, wenn sie trotz Zeitdruck und Informationsmangel ein klares Bild über Vermögenswerte, Haftungsrisiken und Sanierungspotenzial liefert. Dennoch kann sie keine Fortführungsprognose nach Insolvenzrecht ersetzen.
In einer Wirtschaftswelt, die zunehmend von Unsicherheiten, strukturellen Veränderungen und einer Wirtschaftskrise für Unternehmen geprägt ist, wird die Distressed Due Diligence immer wichtiger. Sie ist nicht nur ein Instrument zur Prüfung von Unternehmen in Schwierigkeiten, sondern auch ein strategisches Werkzeug zur Bewertung von Chancen in scheinbar aussichtslosen Situationen – und damit ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Rettung insolventer Unternehmen durch Übernahme.