Distressed Due Diligence

Eine Distressed Due Diligence ist ein zentraler Bestandteil von Distressed-M&A-Transaktionen und Sanierungsprozessen im Rahmen von Due-Diligence-Verfahren bei Unternehmen in Krisensituationen. Potenzielle Käufer:innen oder Investor:innen, Gläubiger:innen und Insolvenzverwalter:innen nutzen sie, um fundierte Entscheidungen über Kaufpreise, Risiken und Haftungsfragen vor der Übernahme von Unternehmen in Krisensituationen zu treffen. Da die Rahmenbedingungen solcher M&A-Transaktionen durch Insolvenzrecht, Gläubiger:innenrechte und Sanierungsziele geprägt sind, erfordern sie ein tiefgreifendes Verständnis juristischer, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge.

1. Due Diligence: Erklärung und Definition des Due-Diligence-Verfahrens

Distressed Due Diligence bezeichnet die sorgfältige betriebswirtschaftliche Prüfung („Due Diligence M&A“) eines Unternehmens, das sich in einer finanziellen Krise oder bereits in einem Insolvenzverfahren befindet. Ziel ist es, Chancen und Risiken eines potenziellen Erwerbs, einer Investition oder einer Restrukturierung zu bewerten, aber keine Fortführungsprognose abzugeben. Während eine klassische Due Diligence die wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Lage eines gesunden Unternehmens analysiert, unterscheidet sich die Distressed Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen durch ihren besonderen Kontext: Sie findet unter Zeitdruck, rechtlicher Unsicherheit und häufig auf der Basis unvollständiger Informationen statt – ein wesentlicher Unterschied im Due-Diligence-Ablauf bei Distressed Deals.

2. Bedeutung und Zielsetzung der Distressed Due Diligence im M&A-Prozess

2.1 Zielsetzung

Das Hauptziel der Due Diligence vor Unternehmenskauf besteht darin, ein umfassendes Bild des Krisenunternehmens zu gewinnen, um eine fundierte Entscheidung über den Erwerb oder eine Beteiligung zu treffen. Sie ist daher vor allem bei Distressed M&A von Bedeutung. Dabei sollen im Rahmen des Due-Diligence-Verfahrens insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

  • Welche Vermögenswerte sind werthaltig und frei von Rechten Dritter?
  • Welche Verbindlichkeiten und Risiken bestehen weiterhin?
  • Welche Verträge können übernommen, welche müssen beendet werden?
  • Wie realistisch ist eine Fortführung oder Sanierung?
  • Wie wirkt sich das Insolvenzverfahren auf Kaufpreis, Haftung und Transaktion aus?

Darüber hinaus dient die Distressed Due Diligence der Risikominimierung. Potenzielle Käufer:innen oder Investor:innen wollen vermeiden, Altlasten zu übernehmen oder nachträglich für Insolvenzverbindlichkeiten zu haften. Sie hilft also, die rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Tragfähigkeit beim Kauf einer insolventen Firma zu gewährleisten.

2.2 Abgrenzung zur klassischen Due Diligence

Im Unterschied zur klassischen M&A Due Diligence liegt bei der Distressed Due Diligence der Fokus weniger auf langfristigen Wachstumschancen, sondern vielmehr auf einer aktuellen Bestands- und Risikobewertung für einen potenziellen Distressed Deal. Die Käufer:innenseite will verstehen, was sie tatsächlich kauft und welche Verpflichtungen oder Gefahren damit verbunden sind – eine zentrale Frage im Distressed-M&A-Prozess.

Wichtige Unterschiede der Due-Diligence-Arten:

Merkmal Klassische Due Diligence Distressed Due Diligence
Ziel Unter­nehmens­bewertung
und Wachs­tums­potenzial
Risiko- und Haftungs­bewertung in der Krise
Zeitrahmen Wochen bis Monate Wenige Tage bis Wochen
Informationslage Vollständig, strukturiert Lückenhaft, teils unsicher
Verkäufer­be­tei­ligung Aktiv, kooperativ Eingeschränkt oder fremdbestimmt (z. B. durch Insolvenzverwalter:in)
Rechtliche Situation Normalbetrieb Insolvenzrechtliche Restriktionen
Ergebnis Kaufpreisfindung Entscheidung über Risikoakzeptanz
und Transaktionsstruktur

3. Rahmenbedingungen und Besonderheiten der Distressed-Due-Diligence

3.1 Zeitdruck und Informationsmangel

In wirtschaftlichen Krisensituationen oder Insolvenzverfahren ist der Zeitraum für die Due Diligence-Prüfung meist extrem kurz. Insolvenzverwalter:innen oder Gläubiger:innenausschüsse wollen in der Regel rasch Klarheit schaffen, um den Fortbestand des Unternehmens per schneller Übertragung in Form eines Distressed-Deals zu sichern oder die Insolvenzmasse optimal zu verwerten.

Hinzu kommt, dass die Datenlage oft unvollständig ist, weil Buchhaltungen nicht aktuell oder Unterlagen verloren gegangen sind. Dies erschwert eine vollständige Prüfung bei der Due-Diligence-Analyse. Für eine Distressed Due Diligence im M&A-Kontext muss daher häufig auf Schätzungen, Erfahrungswerte und Plausibilitätsanalysen zurückgegriffen werden.

3.2 Rechtliche Unsicherheiten

Ein Insolvenzverfahren verändert die rechtlichen Rahmenbedingungen im Rahmen von Distressed-M&A-Transaktionen für eine Unternehmensübernahme erheblich. Verträge können gekündigt oder aufgehoben werden, Eigentumsrechte sind teils unklar und es gelten spezielle Haftungsregelungen.

Besonders zu beachten sind in diesem Fall folgende Vorschriften:

  • §§ 103 ff. InsO – Erfüllung schwebender Verträge: Der Insolvenzverwalter oder die Insolvenzverwalterin kann entscheiden, ob er oder sie bestehende Verträge erfüllt oder ablehnt.
  • § 25 InsO – Haftung des Erwerbenden: Die Käuferseite haftet grundsätzlich nicht für Altverbindlichkeiten, sofern sie Vermögenswerte aus der Insolvenzmasse kaufen.
  • § 613a BGB – Betriebsübergang: Arbeitsverhältnisse gehen bei Übernahmen auf das erwerbende Unternehmen über, wenn § 613a BGB erfüllt ist.

Diese Regelungen müssen in der Distressed Due Diligence detailliert analysiert und dargestellt werden, um Haftungsrisiken zu erkennen.

3.3 Rollen der Beteiligten im Due-Diligence-Ablauf

Die Distressed Due Diligence findet in einem komplexen Umfeld des M&A-Prozesses statt. Wichtige Akteure dabei sind:

  • Insolvenzverwalter:in oder Sachwalter:in – liefern Informationen und gewähren Zugang zu Unterlagen, haben zugleich Interesse an schneller Veräußerung
  • Käufer:innen bzw. Investor:innen – wollen Risiken minimieren und Kaufpreise kalkulieren
  • Gläubiger:innenausschuss – prüft und genehmigt Transaktionen
  • Gericht – überwacht den Ablauf des Insolvenzverfahrens

Diese Multipolarität verlangt Verhandlungsgeschick und präzise Kommunikation im Due-Diligence-Prozess, um Informationsflüsse sicherzustellen.

4. Struktur und Ablauf der Distressed Due Diligence im M&A-Prozess

4.1 Vorbereitung

In der Vorbereitungsphase werden Ziele, Prüfungsumfang und Ressourcen der Due-Diligence-Analyse festgelegt. Aufgrund des engen Zeitrahmens muss entschieden werden, welche Teilbereiche vertieft untersucht werden sollen.

Typische Fragestellungen für eine wirtschaftliche Due Diligence im Rahmen eines Due-Diligence-Verfahrens sind dabei:

  • Ist das Zielobjekt ein Unternehmen, ein Betriebsteil oder sind es einzelne Assets?
  • Ist bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet worden?
  • Welche Datenquellen stehen zur Verfügung (Datenraum, Bilanzen, Gläubiger:innenlisten)?

Zudem wird dabei festgelegt, welche Art von Due-Diligence-Teams beteiligt sind – meist Jurist:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen und Branchenexpert:innen.

4.2 Informationsbeschaffung

Der Zugriff auf Informationen erfolgt meist über elektronische Datenräume, Gespräche mit Geschäftsleitung und Insolvenzverwalter:in sowie Einsicht in öffentliche Register (z.B. Handelsregister, Grundbuch).

Eine wesentliche Herausforderung dabei ist, dass die Datenqualität des Zielunternehmens in der Regel besser sein könnte – eine Schwäche, die im Due-Diligence-Ablauf besondere Aufmerksamkeit verlangt. Es gibt Lücken, widersprüchliche Angaben oder fehlende Dokumente. Eine Plausibilitätsprüfung ist daher unerlässlich.

5. Distressed Due Diligence: Ablauf

Die Distressed Due Diligence deckt alle klassischen Bereiche von einem Due-Diligence-Verfahren ab, setzt aber unterschiedliche Schwerpunkte. Man könnte das Verfahren auch als Due-Diligence-Checkliste vor einem Unternehmenskauf bezeichnen.

5.1 Financial Due Diligence

Ziel ist die Analyse der finanziellen Situation des Zielunternehmens, insbesondere:

  • Liquiditätsanalyse: Wie hoch ist der verfügbare Cash-Bestand? Welche kurzfristigen Zahlungverpflichtungen bestehen?
  • Forderungs- und Verbindlichkeitenstruktur: Welche Gläubiger:innen gibt es und wie sind sie besichert?
  • Vermögenswerte: Werthaltigkeit von Sachanlagen, Vorräten und immateriellen Gütern
  • Bilanzanalyse: Gibt es stille Reserven oder überbewertete Aktiva?
  • Sanierungsfähigkeit: Welche Kapitalmaßnahmen oder Restrukturierungen sind möglich?

Besonders wichtig ist die Ermittlung des realisierbaren Wertes – also was aus den Vermögenswerten im Insolvenzkontext tatsächlich erlöst werden kann. Der Buchwert spielt hier oft nur eine untergeordnete Rolle.

5.2 Legal Due Diligence

Die rechtliche Prüfung konzentriert sich auf:

  • Eigentumsverhältnisse (z.B. Leasing, Sicherungsübereignungen)
  • Vertragsverhältnisse (Lieferanten, Kund:innen, Miet- und Lizenzverträge)
  • Rechte Dritter (z.B. Pfandrechte, Sicherungsrechte)
  • Schwebende Verfahren (Rechtsstreitigkeiten, Gewährleistungsansprüche)
  • Arbeitsrechtliche Fragen (§ 613a BGB)
  • Haftungsfragen (insbesondere § 25 InsO)

Ein zentraler Punkt ist die Anfechtungsprüfung (§§ 129 ff. InsO): Käufer:innen müssen sicherstellen, dass keine früheren Transaktionen nachträglich vom Insolvenzverwalter bzw. der Insolvenzverwalterin angefochten werden können, weil sie als Gläubiger:innen benachteiligend angesehen werden.

5.3 Tax Due Diligence

Steuerliche Risiken sind im Insolvenzkontext besonders relevant, da Steuerschulden in einer solchen Situation oft nicht mehr beglichen werden. Wichtige Prüffelder sind dabei:

  • Offene Steuerverbindlichkeiten
  • Haftungsrisiken für Geschäftsleitung oder Käuferseite
  • Verlustvorträge (können bei Unternehmensfortführung entfallen)
  • Umsatzsteuerliche Risiken bei Asset Deals
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen oder steuerliche Sondertatbestände
  • Verrechnungsmöglichkeiten des Finanzamtes bei Erstattungstatbeständen

5.4 Commercial Due Diligence

Die Commercial Due Diligence untersucht die strategische und operative Leistungsfähigkeit des Unternehmens:

  • Markt- und Wettbewerbssituation
  • Kundenstruktur (Abhängigkeit von Großkunden)
  • Lieferantenbeziehungen
  • Produkte und Innovationsgrad
  • Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells

Gerade bei Unternehmen in Krisensituationen ist die Frage entscheidend, ob das Geschäftsmodell überhaupt tragfähig ist oder ob strukturelle Ursachen zur Krise geführt haben (z.B. veraltete Produkte, ineffiziente Prozesse) – eine der zentralen Fragestellungen im Due-Diligence-Verfahren bei Unternehmensbewertung.

5.5 Operational Due Diligence

Hierbei werden die betrieblichen Prozesse, Aufbau- und Ablauforganisation und Systeme des Zielunternehmens analysiert. Dazu gehören u.a.:

  • Produktionsanlagen und deren Instandhaltungszustand
  • IT-Systeme und Datenqualität
  • Personalstruktur und -führung
  • Logistik und Supply Chain
  • Kostenstrukturen

Im Insolvenzkontext sind häufig Restrukturierungsmaßnahmen erforderlich, etwa Personalanpassungen, Outsourcing oder Standortschließungen. Die Operational Due Diligence bewertet die Umsetzbarkeit solcher Maßnahmen.

6. Transaktionsstruktur und Risikoabsicherung im Distressed-M&A-Prozess

Die Ergebnisse der Distressed Due-Diligence-Unternehmensbewertung fließen direkt in die Gestaltung der Transaktion ein. Für diese gibt es zwei Varianten:

6.1 Asset Deal

Hierbei erwirbt die Käufer:innenseite nur bestimmte Vermögenswerte (z.B. Maschinen, Marken, Immobilien).

Vorteile:

  • Keine Übernahme von Altverbindlichkeiten (§ 25 InsO)
  • Größere Flexibilität
  • Rechtssicherheit bei Insolvenzverkäufen

Nachteil:

Der Betrieb muss neu organisiert werden (neue Verträge, Genehmigungen, Mitarbeitendenübernahmen).

6.2 Share Deal

Beim Share Deal werden Unternehmensanteile gekauft. Hierbei bleiben rechtliche Verpflichtungen grundsätzlich bestehen, was im Insolvenzkontext riskanter ist. Vorteilhaft kann diese Struktur aber aus steuerlichen Gründen oder zur Weiterführung von Lizenzen sein.

7. Risiken und Fallstricke

Eine Distressed Due Diligence birgt zahlreiche Risiken im M&A-Prozess, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen:

  • Informationsmangel: Fehlende oder unvollständige Daten können im Due-Diligence-Verfahren zu Bewertungsfehlern führen.
  • Rechtliche Anfechtungen: Frühere Transaktionen könnten rückabgewickelt werden (§§ 129 ff. InsO).
  • Arbeitsrechtliche Haftung: Arbeitnehmendenrechte bleiben im Falle eines Betriebsüberganges zwingend bestehen.
  • Image- und Reputationsrisiken: Der Erwerb eines insolventen Unternehmens innerhalb eines Distressed Deals kann negativ wahrgenommen werden, z.B. bei anschließendem Arbeitsplatzabbau.
  • Finanzielle Risiken: Unterschätzte Sanierungskosten oder unvorhergesehene Liquiditätsengpässe nach Übernahme.

8. Erfolgsfaktoren einer Distressed Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen

  • Interdisziplinäres Team: Jurist:innen, Finanzexpert:innen und Branchenexpert:innen müssen eng zusammenarbeiten – eine Grundvoraussetzung für den Erfolg im Due-Diligence-Verfahren.
  • Schnelligkeit: Entscheidungen müssen oft innerhalb von Tagen statt Wochen getroffen werden.
  • Fokus auf Kernrisiken: Konzentration auf Vermögenswerte, Verträge und Haftungsfragen
  • Realistische Bewertung: Keine Annahmen über zukünftiges Wachstum – Fokus auf kurzfristige Stabilität im Hier und Jetzt durch eine präzise Due-Diligence-Analyse.
  • Enge Abstimmung mit Insolvenzverwalter:in und Gläubigerausschuss: Klare Kommunikation schafft Vertrauen und Transparenz.

9. Fazit

Die Distressed Due Diligence ist ein hochkomplexer, aber unverzichtbarer Bestandteil jeder Übernahme im M&A-Prozess eines Unternehmens in einer wirtschaftlichen Krise. Sie kombiniert rechtliche Präzision mit betriebswirtschaftlicher Analyse und strategischem Denken.

Während klassische Due Diligence-Prozesse auf Wachstum, Synergien und langfristige Entwicklung abzielen, steht bei der Distressed Due Diligence die Absicherung der Investition und die Minimierung von Risiken im Vordergrund. Sie nimmt deshalb eine wichtige Stellung in einem Distressed M&A Prozess ein. Erfolgreich ist sie dann, wenn sie trotz Zeitdruck und Informationsmangel ein klares Bild über Vermögenswerte, Haftungsrisiken und Sanierungspotenzial liefert. Dennoch kann sie keine Fortführungsprognose nach Insolvenzrecht ersetzen.

In einer Wirtschaftswelt, die zunehmend von Unsicherheiten, strukturellen Veränderungen und einer Wirtschaftskrise für Unternehmen geprägt ist, wird die Distressed Due Diligence immer wichtiger. Sie ist nicht nur ein Instrument zur Prüfung von Unternehmen in Schwierigkeiten, sondern auch ein strategisches Werkzeug zur Bewertung von Chancen in scheinbar aussichtslosen Situationen – und damit ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Rettung insolventer Unternehmen durch Übernahme.

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