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Ablauf eines Insolvenzverfahrens Der Ablauf einer Insolvenz ist in der deutschen Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Von der Antragstellung bis zur Aufhebung bzw. Beendigung des Verfahrens werden die einzelnen Schritte vom zuständigen Insolvenzgericht nicht nur in die Wege geleitet, sondern auch überwacht. Ein Insolvenz­verfahren hat einen festgelegten Ablauf, der gesetzlich durch die Insolvenz­ordnung geregelt ist. Zu unterscheiden ist dabei der Ablauf eines Regel­insolvenz­verfahrens vom Ablauf eines Insolvenzverfahrens in Eigen­verwaltung. Auch ein Insolvenzplanverfahren unterscheidet sich im Ablauf. Zum Eintrag Anwalt für Insolvenzrecht Ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht ist eine spezialisierte Rechtsanwältin oder ein spezialisierter Rechtsanwalt, die oder der sich mit sämtlichen rechtlichen Fragestellungen rund um das Insolvenzverfahren beschäftigt. Ihre bzw. seine Aufgaben reichen von der Beratung zahlungsunfähiger oder überschuldeter Unternehmen und Privatpersonen über die Begleitung von Gläubiger*innen bis hin zur Vertretung vor Gericht. Im Zentrum ihrer bzw. seiner Tätigkeit steht die Bewältigung wirtschaftlicher Krisen durch rechtliche Steuerung, um entweder eine Entschuldung zu ermöglichen oder eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten. Zum Eintrag Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren (ESUG) Das ESUG-Verfahren (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) ist ein insolvenzrechtliches Instrument, das 2012 in Deutschland in Kraft getreten ist. Es zielt darauf ab, insolvenzgefährdeten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich durch eine Restrukturierung und Sanierung selbst neu aufzustellen, anstatt im Falle einer Zahlungsunfähigkeit in ein Insolvenzverfahren zu rutschen. Das Gesetz reformierte das Insolvenzrecht erheblich und erweiterte die Optionen zur Unter­nehmens­sanierung, insbesondere durch das darin festgelegte Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung. Damit werden den Unternehmen sowie Gläubiger:innen und weiteren Stakeholdern mehr Kontrollmöglichkeiten und Flexibilität in einer Liquiditätskrise gegeben. Zum Eintrag Firmeninsolvenz Firmeninsolvenz ist eine andere, weniger juristische Bezeichnung für ein Unternehmen in einem Regelinsolvenzverfahren. Zum Eintrag Firmeninsolvenz anmelden Insolvenz beantragen (umgangssprachlich: Konkurs anmelden) können natürliche und juristische Personen, und zwar sowohl als Schuldner bzw. Schuldnerin als auch als Gläubiger bzw. Gläubigerin. Mit Eingang des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenz­verfahrens beginnt das zuständige Insolvenz­gericht mit der Prüfung des Insolvenz­antrags und der Einholung von Informa­tionen sowohl über das betroffene Unternehmen als auch die beteiligten Parteien des Verfahrens. Das Insolvenzgericht wird dabei von Amts wegen tätig, denn es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. In der Regel wird ein Sachverständiger bzw. eine Sachverständige eingesetzt, der bzw. die zum Vorliegen der Insolvenzgründe, zur voraussichtlichen Höhe der Insolvenz­masse (werden die Kosten gedeckt?) und gegebenenfalls zur Fort­führungs­prognose an das Gericht berichtet. Auf der Basis der eingeholten Informationen entscheidet das Gericht schließlich, ob das Insolvenz­verfahren eröffnet wird oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine Antrags­pflicht bei Insolvenz. Zum Eintrag Gläubiger und Gläubigerin Ein Gläubiger oder eine Gläubigerin ist eine Person oder Organisation, die berechtigt ist, von einem Schuldner oder einer Schuldnerin eine Leistung zu verlangen. Diese Leistung kann in Form von Geld, Sachleistungen oder Dienstleistungen erbracht werden. Gläubiger:innen stehen auf der Seite des Anspruchs und haben das Recht, vom Schuldner oder von der Schuldnerin eine Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen zu fordern. Im wirtschaftlichen Kontext sind Gläubiger:innen häufig Banken, Lieferant:innen, Investor:innen oder auch Arbeitnehmende, die Ansprüche gegenüber einem Unternehmen als Schuldner:innen haben.

Der Gläubiger/die Gläubigerin spielt bei einer Insolvenz eine zentrale Rolle, da das gesamte Verfahren darauf abzielt, die Ansprüche der Gläubiger:innen bestmöglich zu befriedigen. Das deutsche Insolvenzrecht sieht hierbei vor, dass die Vermögenswerte eines insolventen Unternehmens in geordneter Weise verteilt werden, wobei die Interessen der Gläubiger:innen priorisiert werden. Gläubiger:innen können jedoch je nach Art der Forderung und ihrer rechtlichen Stellung unterschiedlich stark von einer Unternehmensinsolvenz betroffen sein und im Insolvenzverfahren unterschiedliche Rechte und Pflichten haben.
Zum Eintrag
Insolvenzanfechtung Die Insolvenzanfechtung ist ein wichtiges Instrument im Insolvenzrecht. Sie dient dazu, vor der Insolvenzeröffnung vorgenommene Rechtshandlungen rückgängig zu machen, wenn sie die Gläubiger:innengleichbehandlung gefährden. Dabei wird insbesondere betrachtet, ob der Schuldner/die Schuldnerin vor dem Antrag auf Insolvenzvermögen bestimmte Gläubiger:innen bevorzugt oder Vermögenswerte entzogen hat.

Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen, Zielsetzung, Voraussetzungen, Anfechtungsarten, typische Fälle, Fristen und Grenzen der Insolvenzanfechtung einfach erklärt. Darüber hinaus wird die Bedeutung der Insolvenzanfechtung für Gläubiger:innen, Insolvenzverwalter:innen und Schuldner:innen aufgezeigt.
Zum Eintrag
Insolvenzgeld Das Insolvenzgeld (auch: Insolvenzausfallgeld oder Konkursausfallgeld) ist eine besondere Sozialleistung in Deutschland, die Arbeitnehmende davor schützt, bei der Insolvenz ihres Arbeitgebers oder ihrer Arbeitgeberin ohne Lohn oder Einkommen dazustehen. Es wird von der Bundesagentur für Arbeit gewährt und ersetzt nicht gezahlte Arbeitsentgelte für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor der Insolvenzeröffnung oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Insolvenzgeld ist damit ein zentrales Element des sozialen Schutzes im deutschen Insolvenzrecht und spielt eine wichtige Rolle bei der Abfederung wirtschaftlicher Risiken für Arbeitnehmende in Unternehmenskrisen. Im Folgenden wird erläutert, was Insolvenzgeld ist, wer Anspruch darauf hat, wie es beantragt wird, wie es berechnet wird, welche rechtlichen Grundlagen es dafür gibt, welche Auswirkungen es auf das Insolvenzverfahren hat und welche Bedeutung es für Arbeitnehmende, Arbeitgebende und das Insolvenzverfahren insgesamt hat. Zum Eintrag Insolvenzgründe Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat Gründe und setzt in Deutschland zwingend das Vorliegen eines gesetzlich festgelegten Insolvenzgrundes voraus. Ohne einen solchen Grund darf das Insolvenzgericht ein Verfahren nicht eröffnen. Die Insolvenzordnung (InsO) kennt drei zentrale Gründe für Insolvenz:
  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
  • Überschuldung (§ 19 InsO)

Diese Begriffe sind rechtlich exakt definiert und in ihrer praktischen Anwendung von erheblicher Bedeutung – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, Geschäftsführung, Gläubiger:innen, Insolvenzverwalter:innen und Gerichte.
Im Folgenden wird jeder Insolvenzgrund im deutschen Insolvenzrecht, inklusive rechtlicher Grundlagen, Definitionen, typischer Anwendungsfälle, juristischer Abgrenzungen und praktischer Bedeutung, dargestellt.

Zum Eintrag
Insolvenzmasse Insolvenzmasse ist ein zentraler Begriff im Insolvenzrecht und beschreibt das gesamte Vermögen eines Unternehmens, das im Rahmen eines Insolvenz­verfahrens verwertet werden kann, um die Forderungen der Gläubiger:innen zu befriedigen. Die Insolvenzmasse bildet die Grundlage für die geordnete Abwicklung des Unternehmens und bestimmt maßgeblich, wie hoch die Rückflüsse an die Gläubiger:innen ausfallen. Die rechtliche Definition der Insolvenzmasse ist in § 35 InsO geregelt, wonach die Masse alle Vermögens­gegen­stände umfasst, die sowohl dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehören als auch während des Insolvenz­verfahrens hinzukommen, zum Beispiel durch den Insolvenz­verwalter bzw. die Insolvenz­verwalterin. Die Insolvenzmasse wird vom Insolvenzverwalter bzw. der Insolvenzverwalterin verwaltet und dient primär dazu, die Ansprüche der Gläubiger:innen nach einer im Rahmen des Verfahrens festgelegten Rang­folge und Auszahlungs­quote zu befriedigen. Dabei gelten strenge gesetzliche Regelungen, um sicherzustellen, dass die Verteilung der Vermögenswerte gerecht und transparent erfolgt. Zum Eintrag Insolvenzplan Der Insolvenzplan ist ein wichtiges Instrument im deutschen Insolvenzrecht, der es ermöglicht, die Sanierung oder auch die Abwicklung eines Unternehmens während eines Insolvenzverfahrens individuell und flexibel zu gestalten. Die Möglichkeiten sind dabei vielfältig und reichen von einer Restrukturierung über die übertragende Sanierung bis zur Liquidation des Unternehmens. Das Insolvenzplanverfahren stellt eine Alternative zu den herkömmlichen Regeln der Insolvenzordnung dar und bietet Gläubiger:innen sowie dem insolventen Unternehmen die Möglichkeit, gemeinsam eine einvernehmliche und maßgeschneiderte Lösung zu finden, die im Idealfall eine nachhaltige Sanierung und Fortführung des Unternehmens ermöglicht. Die rechtlichen Grundlagen für den Insolvenzplan finden sich in §§ 217 ff. der Insolvenzordnung (InsO). Im Folgenden wird der Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens dargestellt. Zum Eintrag Insolvenzrecht Das Insolvenzrecht ist ein eigenständiger Teil des deutschen Zivilrechts, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Fall regelt, dass eine natürliche oder juristische Person ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubiger:innen nicht mehr erfüllen kann. Es stellt ein geordnetes Verfahren zur Verfügung, mit dem in der Regel die Vermögensverhältnisse eines zahlungsunfähigen Schuldners/einer zahlungsunfähigen Schuldnerin geklärt, verwertet und der Erlös gerecht auf die Gläubiger:innen verteilt wird. Gleichzeitig kann das Insolvenzrecht auch die Grundlage für eine Sanierung wirtschaftlich angeschlagener Unternehmen sein. Das Insolvenzrecht ist somit sowohl ein Instrument zur Gläubiger:innenbefriedigung als auch ein Mittel zur wirtschaftlichen Stabilisierung und Neustrukturierung.

Das neue Insolvenzrecht in Deutschland ist hauptsächlich in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt, die seit dem 1. Januar 1999 in Kraft ist und die zuvor geltende Konkursordnung, Vergleichsordnung sowie die Regelungen über das Gesamtvollstreckungsverfahren in den neuen Bundesländern ersetzt hat. Die Insolvenzordnung enthält einheitliche Regelungen für Verbraucher:inneninsolvenzen, Regelinsolvenzen (vor allem für Unternehmen) und besondere Verfahrensarten wie das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung. Formal ist das Insolvenzrecht ein Gesetzbuch.

Im Folgenden wird das Insolvenzrecht umfassend dargestellt, unter Berücksichtigung seiner Ziele, Struktur, Verfahrensarten, Beteiligten, Grundprinzipien sowie seiner wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung.
Zum Eintrag
Insolvenzverschleppung bei einer GmbH Die Insolvenzverschleppung ist ein Verstoß gegen das Gebot, die Insolvenz eines Unter­nehmens rechtzeitig beim zuständigen Insolvenzgericht an­zu­zeigen. Sie kann zu ernsthaften rechtlichen und finanziellen Konse­quenzen für die Verantwortlichen führen. Ziel einer fristgerechten Insolvenzanmeldung ist es, die Rechte und Ansprüche von Gläubiger:innen zu schützen und eine gerechte Verteilung des verbleibenden Vermögens des insolventen Unter­nehmens sicherzustellen. Üblicherweise müssen Unter­nehmen, sobald sie die Insolvenzreife erkennen, unverzüglich einen Insolvenz­antrag stellen. Insolvenzreife tritt ein, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, oder wenn es im insolvenz­rechtlichen Sinne überschuldet ist. Indem dies unter­lassen wird, können die Verantwortlichen den Gläubiger:innen und anderen betroffenen Parteien Schaden zufügen und die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung des Unternehmens erschweren. Zum Eintrag Insolvenzverwalter Ein Insolvenzverwalter bzw. eine Insolvenzverwalterin (früher auch: Konkurs­verwalter) ist eine zentrale Figur im deutschen Insolvenzverfahren. Seine bzw. ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Insolvenzmasse – also das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners oder der Schuldnerin – zu sichern, zu verwalten und möglichst gerecht unter den Gläubiger:innen zu verteilen. Doch die Rolle des Insolvenz­verwalters bzw. der Insolvenz­verwalterin geht weit über die reine Abwicklung hinaus. Er bzw. sie kann – je nach Art des Verfahrens – auch aktiv an der Sanierung und Fortführung eines Unternehmens mitwirken, Pläne zur Restrukturierung begleiten und im Sinne der Gläubiger:innen wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen treffen. Im Folgenden wird dar­gestellt, was ein:e Insolvenz­verwalter:in ist, wie er bzw. sie bestellt wird, welche Aufgaben und Pflichten er bzw. sie hat, wie er bzw. sie mit den Beteiligten im Verfahren interagiert und welche Bedeutung seine bzw. ihre Rolle für das gesamte Insolvenzverfahren hat. Zum Eintrag Insolvenzverwaltung Die Insolvenzverwaltung ist ein zentraler Bestandteil des Insolvenzverfahrens in Deutschland und verfolgt das Ziel, zahlungsunfähige Unternehmen geordnet zu liquidieren oder zu sanieren. Im Insolvenzrecht sind klare Regeln und Zuständigkeiten definiert, die sicherstellen sollen, dass die Interessen aller Beteiligten – insbesondere der Gläubiger:innen – berücksichtigt werden. Der Insolvenzverwalter bzw. die Insolvenzverwalterin übernimmt dabei eine Schlüsselrolle: Er bzw. sie steuert den Ablauf des Insolvenzverfahrens, führt das Unternehmen im Rahmen der Liquidation oder Sanierung und sorgt dafür, dass das noch bestehende (Rest-)Vermögen gerecht auf die Gläubiger:innen verteilt wird. Zum Eintrag Kosten eines Insolvenzverfahrens Ein Insolvenzverfahren ist ein rechtlich geregelter Prozess, durch den zahlungsunfähige oder überschuldete Schuldner:innen – natürliche Personen oder juristische Personen wie Unternehmen – eine geordnete Abwicklung ihrer Schulden erreichen können. Ein wesentlicher Faktor im Insolvenzverfahren sind Kosten. Sie beeinflussen maßgeblich, ob ein Verfahren überhaupt eröffnet wird, wie es verläuft und wie viel die Gläubiger:innen letztlich erhalten. Die Kostenstruktur ist komplex und setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die in ihrer Höhe stark variieren können – abhängig von der Verfahrensart (Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz, Eigenverwaltungsverfahren), der Insolvenzmasse des Schuldners sowie vom Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters oder Treuhänders bzw. der Insolvenzverwalterin oder der Treuhänderin.

Im Folgenden wird detailliert erklärt, wie bei einer Insolvenz Kosten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens entstehen, wie sie berechnet werden, wer sie trägt und welche rechtlichen Regelungen hierfür gelten. Auch werden Unterschiede zwischen Verbraucher:innen- und Unternehmensinsolvenz sowie Sonderfälle (z. B. Verfahrenskostenstundung) berücksichtigt.
Zum Eintrag
Regelinsolvenz Die Durchführung des Regelinsolvenzverfahrens ist in Deutschland statthaft für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler:innen. Es ist die gesetz­liche Grundidee für Unternehmen, welche einen einschlägigen Insolvenz­eröffnungs­grund erfüllen. Durch das Insolvenzverfahren soll einerseits eine faire Verteilung des Unternehmensvermögens auf die in einem geordneten Verfahren teilnehmenden Gläubiger:innen ermöglicht werden. Andererseits ergeben sich durch die Konzentration auf dieses Verfahren und den Einsatz eines erfahrenen Insolvenz­verwalters bzw. einer erfahrenen Insolvenz­verwalterin Chancen für das Unternehmen, saniert zu werden. Zum Eintrag Restschuldbefreiung Die Restschuldbefreiung ist ein für natürliche Personen infrage kommendes Instrument des deutschen Insolvenzrechts und dient in erster Linie dazu, redlichen Schuldner:innen nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Das Rest­schuld­befreiungs­verfahren hat eine hohe sozial- und wirtschaftspolitische Bedeutung, da sie überschuldeten natürlichen Personen – insbesondere Privatpersonen und selbstständig Tätigen – die Möglichkeit gibt, sich dauerhaft von ihren Verbindlichkeiten zu befreien.

Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen, Ablauf, Voraussetzungen und Auswirkungen der Restschuldbefreiung nach Insolvenz erläutert.
Zum Eintrag
Sanierungsarbeitsrecht Das Sanierungsarbeitsrecht ist ein spezielles Teilgebiet des Arbeitsrechts, das sich mit den arbeitsrechtlichen Aspekten im Rahmen einer Unter­nehmens­krise befasst, insbesondere im Kontext von Unter­nehmens­sanierungen, Restrukturierungen und Insolvenz­verfahren. Es umfasst alle gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Regelungen, die im Zuge einer Sanierung zu beachten sind, wenn es um den Erhalt, die Neugestaltung oder auch die Reduzierung von Arbeits­verhält­nissen eines Unternehmens geht. Das Sanierungs­arbeitsrecht ist von besonderer praktischer Bedeutung, da Personal­kosten in nahezu jedem Unternehmen einen wesentlichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen. Entsprechend wird bei Sanierungen häufig an der Personal­kosten­schraube gedreht, z. B. durch betriebs­bedingte Kündigungen, Abbau von Sozial­leistungen, Arbeitszeit­verlängerung ohne Lohn­ausgleich oder durch einen Betriebs­übergang im Zuge von Unternehmensverkäufen. All diese Maßnahmen müssen unter Einhaltung arbeitsrechtlicher Regeln und mit Fokus auf eine tragfähige Sanierungsstrategie geplant und umgesetzt werden. Zum Eintrag Sanierungsgutachten Ein Sanierungsgutachten ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder bei drohender Insolvenz eines Unternehmens. Es dient dazu, die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zu analysieren und zu bewerten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Sanierung möglich ist. Das Gutachten wird häufig dann erstellt, wenn ein Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten hat, um entweder die Insolvenz zu vermeiden oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine Fortführung des Unternehmens in Form einer Sanierung oder Restrukturierung zu ermöglichen.

Sanierungsgutachten spielen insbesondere bei der Entscheidungsfindung von Gläubiger:innen, Banken und Investor:innen eine entscheidende Rolle, da sie die Grundlage für die Bewertung von Sanierungsmaßnahmen und deren Erfolgsaussichten sind. Das Sanierungsgutachten nach dem Standard IDW S6 für dessen Umfang und Inhalt wird in der Regel von unabhängigen Wirtschaftsprüfer:innen, Unternehmensberater:innen oder spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien erstellt. Es ist ein umfangreiches Dokument, das die finanzielle, rechtliche und betriebswirtschaftliche Situation des betroffenen Unternehmens umfassend beleuchtet. Das Gutachten nach IDW S6 analysiert nicht nur die Ursachen der Krise, sondern gibt auch eine Einschätzung darüber, ob eine Fortführung des Unternehmens realistisch ist und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind.
Zum Eintrag
StaRUG-Verfahren Das StaRUG-Verfahren, eingeführt durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungs­rahmen für Unter­nehmen (StaRUG), ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Restrukturierungs­rechts und trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Das Unternehmens­stabilisierungs- und Restrukturierungs­gesetz hat zum Ziel für Unter­nehmen eine frühzeitige Möglichkeit zur Sanierung der Finanz­verbindlichkeiten zu schaffen und damit eine klassische Insolvenz zu vermeiden. Anders als bei außer­gerichtlichen Sanierungen ist nicht die Zustimmung aller betroffenen Gläubiger:innen erforderlich, so dass eine Sanierung auch gegen den Willen einzelner, opponierender Gläubiger:innen durchgesetzt werden kann.

Es bietet einen rechtlichen Rahmen, der es Unter­nehmen ermöglicht, ihre finanzielle Schief­lage in einem gesetzlich geregelten Verfahren zu lösen, ohne in das reguläre Insolvenz­verfahren eintreten zu müssen. Damit wurde das Restrukturierungs­recht um eine neue Handlungs­alternative erweitert, in der die betroffenen Unter­nehmen erheblichen Gestaltungs­spielraum haben und über die Tiefe der Einbindung des Restrukturierungsgerichts maßgeblich mitbestimmen können. In der folgenden Zusammenfassung werden die zentralen Aspekte des StaRUG-­Verfahrens und seine Bedeutung für Unter­nehmen und Gläubiger:innen ausführlich dargestellt.
Zum Eintrag
Unternehmenssanierung Die Unternehmenssanierung ist ein weitreichender Prozess, bei dem Maßnahmen ergriffen werden, um ein Unternehmen, das sich in einer wirtschaftlichen Schieflage oder Krise befindet, finanziell und strukturell wieder auf eine stabile Grundlage zu stellen. Ziel ist es, die Insolvenz des Unternehmens zu vermeiden, es zu restrukturieren und wieder profitabel zu machen. Dieses Vorgehen ist fundamental für den Fortbestand des Unternehmens, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Bedienung der Forderungen von Gläubiger:innen. Sanierungsprozesse können sehr komplex sein, da sie eine tiefgreifende Analyse der Unternehmensstruktur, seiner Finanzen und seiner Marktposition voraussetzen, um zielgerichtete Maßnahmen umsetzen zu können. Zum Eintrag Vorläufiges Insolvenzverfahren Stellt eine unternehmensinterne Person in verantwortlicher Position oder ein Gläubiger bzw. eine Gläubigerin des Unternehmens einen Insolvenzantrag, prüft das Insolvenz­gericht verschiedene Kriterien im Hinblick auf die Er­öffnung des Insolvenzverfahrens. Um sicherzustellen, dass die Gläubiger:innen aus der Insolvenzmasse des Unternehmens so umfangreich wie möglich bedient werden können, setzt das Gericht zur Sicherung der zukünftigen Insolvenzmasse einen vorläufigen Insolvenzverwalter bzw. eine vorläufige Insolvenzverwalterin ein, dessen bzw. deren Zustimmung zu allen Verfügungen des Unternehmens erforderlich ist. Außerdem kann das Insolvenzgericht weitere Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmens­werte ergreifen bzw. durchsetzen. Zum Eintrag Wohlverhaltensphase Bei einem Insolvenzverfahren ist die Wohl­verhaltens­phase ein zentraler Bestandteil des deutschen Insolvenzrechts, insbesondere im Zusammenhang mit der Restschuldbefreiung. Sie betrifft ausschließlich natürliche Personen – also Verbraucher und Verbraucherinnen sowie selbstständig tätige Personen – und stellt eine Art „Bewährungszeit“ dar, die Schuldner:innen durchlaufen müssen, um nach Aufhebung von Insolvenzverfahren von ihren restlichen Schulden befreit zu werden. In dieser Phase gelten für Schuldner:innen bestimmte gesetzliche Pflichten und Obliegenheiten während der Wohl­verhaltens­phase wie Pfändung, deren Einhaltung darüber entscheidet, ob die Restschuldbefreiung gewährt wird oder nicht. Im Folgenden wird die Wohl­verhaltens­phase bei Insolvenz umfassend erläutert – mit Definition, rechtlicher Einordnung, Ablauf, Pflichten, Bedeutung für Schuldner:innen und Gläubiger:innen sowie mit einem Blick auf mögliche Probleme, Reformen und aktuelle Rechtsprechung. Zum Eintrag Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind Begriffe im Insolvenzrecht, die den finanziellen Zustand eines Unternehmens in verschiedenen Stadien einer wirtschaftlichen Krise beschreiben und gesetzlich regeln, zu welchem Zeitpunkt ein Insolvenzantrag gestellt werden muss oder kann. Sie bilden die rechtlichen Grundlagen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und definieren unterschiedliche Schweregrade der finanziellen Notlage eines Unternehmens. Um einen Insolvenzantrag fristgerecht stellen und dadurch straf- und zivilrechtliche Konsequenzen vermeiden zu können, ist für Unternehmensverantwortliche die Kenntnis dieser Begriffe und ihrer Kriterien unabdingbar.

Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit sind Situationen, in die praktisch jedes Unternehmen kommen kann. Eine Zahlungsunfähigkeit bedeutet nicht zwangsläufig die Insolvenz eines Unternehmens, jedoch kann eine Zahlungs­unfähigkeit die Insolvenzantragspflicht nach sich ziehen. Die Insolvenz­ordnung (InsO) regelt dabei die Definition von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie den weiteren Zuständen. Darüber hinaus bestimmen sie den jeweils notwendigen Handlungsbedarf bei Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit.
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